In der Stadt St. Gallen dürfen nun auch App-basierte Dienstleister wie Uber Fahrten vermitteln. Eine Bewilligung ist jedoch weiterhin erforderlich.
Ein Taxistand in Zürich.
In der Stadt St. Gallen dürfen nun auch App-basierte Dienstleister Fahrten vermitteln. (Symbolbild) - Keystone Symbolbild

Mit dem neuen Taxireglement der Stadt St. Gallen werden auch App-basierte Transportdienste wie Uber zugelassen. Das Stadtparlament stimmte die Vorlage am Dienstagabend mit einer Änderung zu. Gegen die «freie Fahrt für Uber & Co» hatte sich unter anderem die Gewerkschaft Unia gewehrt.

Die Zustimmung des Stadtparlaments fiel mit 42 gegen 15 Stimmen deutlich aus. Das neue Taxireglement unterscheide neu die Kategorien Taxigewerbe mit Standplatzbewilligung, Taxigewerbe ohne Standplatzbewilligung, App-basierte Personenbeförderungsdienste sowie Limousinendienste, heisst es in der Mitteilung der Stadt vom Dienstagabend.

Dabei stimmte das Parlament allerdings auch einem Änderungsantrag der SVP-Fraktion zu.

Strafen bei fehlenden Bewilligungen

Danach kann mit Busse bestraft werden, «wer eine bewilligungspflichtige Fahrt vermittelt, bei welcher die Fahrerin oder der Fahrer nicht über die nötigen Bewilligungen verfügt».

Im Vorfeld hatte es am Taxireglement Kritik von den Juso sowie von der Gewerkschaft Unia gegeben.

Aus gewerkschaftlicher Sicht sei es unhaltbar, dass mit dem überarbeiteten Taxireglement Unternehmen wie «Uber & Co» Tür und Tor geöffnet würden, hiess es etwa.

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