Stadt erhöht Mietzinsobergrenze für Sozialhilfebezüger

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Zürich,

In Zürich eine Wohnung zu finden, ist schwierig - vor allem wenn das Budget wie bei Sozialhilfebezügern sehr beschränkt ist. Damit diese etwas mehr Spielraum haben, setzt die Stadt nun die Mietzinsobergrenzen hinauf. Das kostet sie geschätzt eine Million Franken.

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Alleinwohnende Sozialhilfebezüger ab 25 Jahren durften bis anhin nur Wohnungen mieten, die maximal 1100 Franken kosteten. Bei Pärchen-Haushalten lag die städtische Maximalmiete bei 1400 und bei einem Dreipersonenhaushalt bei 1600 Franken.

Die Realität hat diese Vorgaben jedoch schon lange eingeholt. In dieser Preisklasse gibt es nur noch selten Wohnungen zu finden. «Das ist einfach die Realität auf dem Wohnungsmarkt», sagte Sozialvorsteher Raphael Golta (SP) am Dienstag vor den Medien.

Man habe die Maximalmieten deshalb leicht angehoben. Einpersonen- und Paarhaushalte dürfen neu eine um 100 Franken teurere Wohnung mieten, also eine für bis zu 1200 respektive 1500 Franken. Bei Dreipersonenhaushalten steigt die Maximalmiete um 50 auf 1650 Franken.

Für die Stadt bedeutet das Mehrkosten von geschätzt einer halben bis zu einer Million Franken. Für Vier- und Fünfpersonenhaushalte bleiben die Mietzinsobergrenzen bei 1800 und 2000 Franken.

Vermieter könnten Erhöhung ausnutzen

"Diese Anpassung mussten wir vornehmen», sagte Golta weiter. Sie gebe den Menschen etwas mehr Spielraum bei der Wohnungssuche. Die Stadt ist sich jedoch bewusst, dass dieser zusätzliche Spielraum ein zweischneidiges Schwert ist - denn er gilt auch für Vermieter.

Es bestehe natürlich die Gefahr, dass Mieter ihre Preise für günstige Wohnungen ebenfalls nach oben anpassen, sagte Golta. «Dann ist niemandem geholfen.« Für die Stadt würde das die Mehrkosten weiter erhöhen. Je nach dem wie viele Vermieter den neuen Spielraum ausnutzen, rechnet die Stadt mit langfristigen Zusatzkosten von bis zu zwei Millionen Franken, die direkt an Immobilienbesitzer gehen.

-Mitteilung der SDA (mis)

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