Ständerat will Sanktionen gegen Kleinkreditgeber nicht lockern
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat will die Sanktionen gegen Kleinkreditgeber nicht lockern.
- Heute Mittwoch hat er sich mit 26 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung dazu entschieden.
Der Ständerat will den Konsumentenschutz bei Kleinkrediten nicht schwächen. Er hat am Mittwoch den Vorschlag seiner vorberatenden Kommission abgelehnt, nur bei absichtlichen Verstössen der Kreditgeber scharfe Sanktionen vorzusehen.
Schuldenberatungsstellen hatten Alarm geschlagen. Sie befürchteten, mit einer Lockerung der Sanktionen würden Kleinkreditgeber bei der Prüfung der Kreditfähigkeit nachlässig, und noch mehr Menschen gerieten in die Schuldenfalle. Der Ständerat hat sich nun mit 26 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung gegen eine Lockerung ausgesprochen.
Mit Kleinkrediten befasste sich der Rat im Rahmen der Beratungen zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG). Diese regeln den Anlegerschutz und die Aufsicht. Das Parlament beschloss aber, gleichzeitig die rechtlichen Grundlagen für Fintechunternehmen schaffen – darunter auch neue Geschäftsmodelle für Kleinkredite.
Der Nationalrat ging dabei vom geltenden Recht aus. Die Ständeratskommission dagegen wollte neu zwischen Absicht und Fahrlässigkeit unterscheiden. Kreditgebern sollte nur dann der Verlust der gesamten von ihr gewährten Kreditsumme drohen, wenn sie absichtlich und in schwerwiegender Weise gegen die Bestimmungen zur Prüfung der Kreditfähigkeit verstossen. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.