Nach einer Strafuntersuchung wegen eines Verkehrsunfalls übernimmt Norman Gobbi erneut die Leitung der Tessiner Kantonspolizei.
Nach einem Unfall mit dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Begünstigung konfrontiert: der Tessiner Staatsrat und Lega-Politiker Norman Gobbi. (Archivbild)
Der Tessiner Staatsrat Norman Gobbi. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/Ti-Press/ELIA BIANCHI

Der Tessiner Staatsrat Norman Gobbi übernimmt wieder die politische Verantwortung für die Tessiner Kantonspolizei. Wegen einer Strafuntersuchung in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall von Gobbi hatte dieser die Leitung der Polizei vorübergehend abgegeben.

Nach Abschluss der strafrechtlichen Untersuchung und Einsicht in die Akten habe der Staatsrat entschieden, die Leitung der Kantonspolizei wieder Norman Gobbi zu übertragen, teilte er am Mittwoch mit.

Der Lega-Staatsrat hatte Ende März nach Eröffnung einer Strafuntersuchung im Nachgang zu einem Verkehrsunfall die Verantwortung für die Kantonspolizei seinem Stellvertreter Claudio Zali (ebenfalls Lega) übertragen. Gegen den Staatsrat selber wurde in Zusammenhang mit dem Unfall nicht ermittelt.

Gobbis Beteiligung an Unfall unter Lupe

Im Zentrum der Strafuntersuchung stand ein Verkehrsunfall, der sich am 14. November 2023 in der Nähe von Stalvedro ereignete und an dem Norman Gobbi beteiligt war. Die strafrechtliche Untersuchung sollte klären, ob im Zusammenhang mit dem Vorfall und während der Ermittlungen eine Straftat begangen wurde.

Laut Tessiner Medienberichten wurde der Vorsteher des kantonalen Justiz- und Polizeidepartements nicht namentlich auf dem Unfallprotokoll aufgeführt. Auch soll sein Alkoholpegel beim ersten Test zu hoch gewesen sein.

Keine strafrechtlichen Beweise gegen Gobbi

Gobbis Anwalt begrüsste die Strafuntersuchung, betonte jedoch, dass sein Mandant keine Verantwortung für den Unfall trage. Gobbi selbst hielt fest, in keine Straftat verwickelt gewesen zu sein. Verletzt worden war beim Unfall niemand.

Bereits wenige Wochen nach Eröffnung der Strafuntersuchung teilte die Tessiner Staatsanwaltschaft mit, dass Gobbi angehört worden sei und sich gegen ihn keine strafrechtlichen Beweise ergeben hätten.

Ende Juni erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Polizisten, welche in den betreffenden Verkehrsunfall involviert gewesen waren. Konkret gehe es um die Strafbestände Beihilfe und Anstiftung zu einer Straftat beziehungsweise Mittäterschaft, hielt die Staatsanwaltschaft fest. Die Strafuntersuchung gegen einen dritten Polizisten sei eingestellt worden.

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