Thurgauer Auslandschweizern bleiben die Ständeratswahlen verwehrt

Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwoch einen Vorstoss für ein Wahlrecht für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei den Ständeratswahlen abgelehnt.

Rathaus
Blick auf das Rathaus, Tagungsort des Thurgauer Kantonsrates. (Archivbild) - Weinfelden. (KEYSTONE/Gian Ehrenzelle

Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwoch einen Vorstoss zugunsten eines Wahlrechts für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern bei den Ständeratswahlen abgelehnt. Die Standesvertreter dürfen weiterhin nur von jenen Stimmberechtigten gewählt werden, die im Kanton wohnhaft sind.

Barbara Dätwyler Weber
Barbara Dätwyler Weber. - zVg

Mit 78 Nein- zu 39 Ja-Stimmen lehnte der Thurgauer Grosse Rat eine Motion von Barbara Dätwyler (SP) ab. Sie wollte eine aus ihrer Sicht Ungleichbehandlung abschaffen, dass im Thurgau gemeldete Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sich zwar bei den Nationalratswahlen einbringen dürfen, nicht aber bei den Ständeratswahlen.

Bürgerliche Seite gegen Änderung

Hauptsächlich die bürgerliche Seite des Parlaments lehnte eine entsprechende Änderung des kantonalen Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht ab und folgte der Empfehlung der Regierung. Die kantonalen Interessen, welche Ständerätinnen und Ständeräte vertreten, könne eine Person im Ausland nur eingeschränkt beurteilen, so ein Sprecher der Mitte-EVP-Fraktion.

Somit zählt der Kanton Thurgau weiterhin zu rund der Hälfte aller Kantone, in denen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer kein aktives Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler und kantonaler Ebene haben und auch bei den Wahlen der Vertreterinnen und Vertretern des Ständerats keine Ausnahme machen.

Nationalratswahlen offen für alle

Im Gegensatz zu den Ständeratswahlen gelten die Nationalratswahlen als eidgenössische Wahlen. Daran können Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer aller Kantone teilnehmen – auch als Kandidierende.

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Kommentare

User #1385 (nicht angemeldet)

Auslandschweizer werden leider in vielen Belangen benachteiligt und ungerecht behandelt, obwohl es schätzungsweise 800‘000 Auslandschweizer gibt. Bei der Krankenkasse beginnt es und bei verweigerten Arbeitslosenversicherungs Zahlungen hört es noch lange nicht auf. Sie werden viel schlechter gestellt als Schutzstatus S Wirtschaftsflüchtlinge.

User #5276 (nicht angemeldet)

Mir wird als Auslandschweizer ja auch ein Bankkonto in der Schweiz verwehrt, es sei denn, ich zahle mich dumm und dämlich für Gebühren, also nichts und wieder nichts, darum habe ich alles mitgenommen und der Rset soll doch machen was sie wollen "Cela ne me concerne plus"

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