Vier eidgenössische Vorlagen haben durchschnittlich mobilisiert
Die Stimmbeteiligung bei den jüngsten eidgenössischen Vorlagen lag bei rund 45 Prozent.
Der Ausbau der Autobahnen, die Mietrechts-Vorlagen und die einheitliche Finanzierung von Behandlungen im Gesundheitswesen haben die Stimmenden in durchschnittlichem Ausmass mobilisiert. Rund 45 Prozent der Berechtigten gaben ihre Stimme zu den vier Vorlagen ab.
Allerdings war die Mobilisierung von Kanton zu Kanton unterschiedlich stark. Die Zahlen der Bundeskanzlei zeigen, dass die Vorlagen ähnlich viele Menschen an die Urnen brachten wie im September die abgelehnte Pensionskassenreform und die verworfene Biodiversitätsinitiative.
Vergleich mit früheren Abstimmungen
Bei den vier eidgenössischen Vorlagen vom März 2023 – darunter die Initiative für eine 13. AHV-Rente – hatte die Beteiligung hingegen bei rund 58 Prozent gelegen.
Bis 1950 betrug die Stimmbeteiligung in der Schweiz im Schnitt um «die» 60 Prozent. In den folgenden 20-Jahr-Zyklen sank sie zunächst auf «48» und danach auf «41» Prozent. In etlichen Jahren bemühten sich nicht einmal «40» Prozent der Stimmberechtigten an «die» Urne.
Seit der Jahrtausendwende steigt die Partizipation wieder, zuletzt auf im Mittel 46 Prozent. Dies war der Durchschnitt 2011-2020 gemäss Bundesamt für Statistik (BFS).