Wassen UR hat zwei neue Gemeinderäte gegen deren Willen gewählt
Weil sich niemand zur Wahl stellen wollte, werden diejenigen Personen mit den meisten Stimmen ins Amt als Gemeinderat von Wassen UR gezwungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Wassen UR hat zwei neue Gemeinderäte gewählt.
- Diese freuen sich aber keineswegs über ihren «Erfolg». Sie hatten gar nicht kandidiert.
- Sie müssen das Amt nun aber antreten.
In der wegen ihrer markanten Kirche berühmten Urner Gemeinde Wassen ist der Gemeinderat wieder vollständig: Felix Baumann-Baumann und Andreas Baumann-Zurfluh füllen die beiden vakanten Sitze. Ihre Wahl war nicht ganz gewöhnlich. Die beiden wurden nicht aufgrund ihrer Kandidatur ins Amt gewählt, sondern gegen ihren Willen.
Das 400-Seelen-Dorf hat Mühe, überhaupt noch Personal für den Gemeinderat zu finden. So waren die Stimmberechtigten aufgerufen, selbst Namen auf die Wahlzettel zu schreiben.
Beim ersten Wahlgang vom 22. September erreichte noch niemand das absolute Mehr von 36 Stimmen. Felix Baumann-Baumann erhielt mit 24 Stimmen die meisten Voten und Andreas Baumann-Zurfluh folgte ihm mit 13 Stimmen.
Zweiter Wahlgang bringt Entscheidung
Nachdem bis zum 26. September kein neuer Kandidat vorgeschlagen wurde, fand am 24. November ein zweiter Wahlgang statt.
Diesmal galt das relative Mehr: Wer auch immer am häufigsten genannt wird, ist gewählt und muss gemäss Gesetz das Amt antreten.
Felix Baumann-Baumann wurde mit beeindruckenden 47 Stimmen zum meistgenannten Namen gekürt. Andreas Baumann-Zurfluh erhielt beachtliche 28 Stimmen.
Amtsannahme oder Ablehnung?
«Ich habe die beiden Gewählten telefonisch über ihre Wahl informiert», erklärte Gemeindepräsident Beat Baumann-Nogueira gegenüber dem «Bote der Urschweiz». Eine schriftliche Bestätigung folgte am Montag. Danach haben die beiden zehn Tage Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Amt antreten oder nicht.
Es gibt jedoch Einschränkungen bei der Ablehnung des Amtes: Nur wer älter als 65 ist, bereits ein Amt ausübt oder zwei Legislaturen in einer Behörde gedient hat, kann ablehnen. Denn dann hätte man «seine Bürgerpflicht erfüllt». Weitere Gründe können geltend gemacht werden, wenn die Ausübung des Amtes unzumutbar wäre.
Gemeindepräsident Baumann zeigt sich optimistisch: «Wir gehen davon aus, dass sie das Amt antreten».