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Zug wiederholt verpatzte Abstimmung zur Transparenz-Initiative

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Region Zug,

Zug stimmt erneut über die Finanztransparenz der Politik ab, nachdem ein Fehler bei den Stimmzetteln zur Ungültigkeit geführt hatte.

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Der Zuger Kantonsrat. (Archivbild) - keystone

Der Kanton Zug entscheidet am 22. September erneut darüber, ob die Finanzierung der Politik transparenter werden soll. Die Stimmberechtigten haben bereits am 9. Juni über die entsprechende Initiative und den Gegenvorschlag abgestimmt. Der Urnengang wurde aber schon am Abstimmungssonntag für ungültig erklärt.

Als Grund nannte der Regierungsrat die erstmals eingesetzten perforierten Stimmzettel. Diese sollten es den Gemeinden erleichtern, das Ergebnis zu ermitteln.

Weil es zur Transparenz-Initiative der Alternativen – die Grünen (ALG) einen Gegenvorschlag gibt, werden den Stimmberechtigten inklusive Stichfrage drei Fragen vorgelegt.

Fehlerhafte Handhabung führt zu Wiederholung

Der Stimmzettel bestand deswegen am 9. Juni aus drei Teilen, die dank der Perforation von den Urnenbüros für das Auszählen geteilt werden konnten.

Um gültig abzustimmen, musste die Bürgerinnen und Bürger alle drei Teile des Stimmzettels ins Abstimmungscouvert legen, auch wenn sie nicht alle Fragen beantworteten.

Ein Teil trennte den Stimmzettel aber auf und reichte ihn unvollständig ein. In der Mehrheit der Gemeinden wurden die unvollständigen Stimmzettel als gültig gewertet, obwohl sie ungültig waren.

Neue Abstimmung mit unperforierten Stimmzetteln

Die Zuger Stimmberechtigten müssen deswegen am 22. September erneut über die Transparenz-Initiative befinden. Der Regierungsrat geht nun auf Nummer sicher: Er entschied, dass unperforierte Stimmzettel zum Einsatz kommen werden.

Die Verfassungsinitiative verlangt, dass die im Kantonsrat vertretenen Parteien ihre Finanzierung und die ihrer Abstimmungs- und Wahlkampagnen offen legen müssen. Spenden Privater von über 5000 Franken und Spenden von Unternehmen über 1000 Franken sollen künftig deklariert werden.

Regierung und Parlament wollen das Anliegen in der Verfassung nur mit einem schlanken Artikel verankern. Die konkrete Ausgestaltung – beispielsweise Franken-Schwellenwerte – soll in einem Gesetz geregelt werden.

Gemäss den vom Regierungsrat veröffentlichten Protokollen zur ersten Abstimmung wäre am 9. Juni der Gegenvorschlag gutgeheissen worden.

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