Zuger Kantonsregierung unterstützt Bezahlkarte für Asylsuchende
In Zug sollen Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Schutzbedürftige und Weggewiesene ihre Asylsozialhilfe oder Nothilfe künftig über eine Debitkarte erhalten.
Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige sowie Weggewiesene solle im Kanton Zug ihre Asylsozialhilfe respektive Nothilfe auf eine Debitkarte ausbezahlt erhalten.
Der Regierungsrat unterstützt eine entsprechende Forderung der SVP. Die Kantonsregierung beantragt dem Parlament, die SVP-Motion in ein Postulat umzuwandeln und gutzuheissen.
Sie geht für die Einführung eines Bezahlkartensystems von Investitionskosten von 100'000 Franken und jährlichen Betriebskosten von 90'000 Franken aus.
Der Regierungsrat geht in seiner am Montag veröffentlichten Antwort auf den SVP-Vorstoss davon aus, dass mit Debitkarten ein möglicher Missbrauch von Geldern erheblich erschwert werden könne.
Er nannte dabei Auslandsüberweisungen oder illegale Aktivitäten. Ein Bezahlkartensystem stellt nach Einschätzung des Regierungsrats sicher, «dass die bereitgestellten Mittel vorrangig für den täglichen Bedarf eingesetzt werden». Dies stärke auch das Vertrauen in die Sozialhilfe.
Mehr Kontrolle durch Bezahlkartensystem
Der Regierungsrat hält es auch für sinnvoll, wenn anerkannte Flüchtlinge ihre Unterstützung künftig auf einer Bezahlkarte ausbezahlt erhalten.
Diese erhalten, im Gegensatz zu Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen, nicht eine Asylsozialhilfe, sondern eine ordentliche Sozialhilfe.
Weil die Sozialhilfe höher ist als die Asylsozialhilfe, sieht der Regierungsrat bei den anerkannten Flüchtlingen eine grössere Gefahr der Zweckentfremdung.
Aus rechtlichen Gründen müsste dann aber das Bezahlkartensystem für alle Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger eingesetzt werden.