Stadt Zürich

Zürcher Friedensrichter und Co. erhalten weiterhin Abfindungen

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Die Stadt Zürich hat eine neue Verordnung zur Regelung von Abgangsentschädigungen für Behördenmitglieder angenommen.

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Eine Abgangsentschädigung soll auch in Zukunft den gewählten Behördenmitgliedern der Stadt Zürich, die aus dem Amt ausscheiden, ausgerichtet werden. (Symbolbild) - Keystone

Gewählte Behördenmitglieder der Stadt Zürich, die das Amt abgeben, sollen auch künftig eine Abgangsentschädigung erhalten. Das Stimmvolk hat die neue Verordnung mit 62,46 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

68'993 Personen stimmten für die neue Verordnung, welche die Abgangsentschädigung für Friedensrichter, Kreisschulpräsidenten und Mitglieder von weiteren Behörden festlegt. 41'460 Stimmberechtigte lehnten sie ab.

Anpassung der Entschädigungsverordnung

Die Stimmbeteiligung lag bei 50,11 Prozent. Mit der neuen Verordnung werden die Abgangsentschädigungen angepasst. Sie soll dafür sorgen, dass künftig keine überrissenen Abgangsentschädigungen mehr ausbezahlt werden.

Bislang erhielten die gewählten Behördenmitglieder Abfindungen, selbst wenn sie freiwillig das Amt abgegeben haben.

Das Stadtparlament entschied aber, dass die Beträge tiefer sein und nur noch bezahlt werden sollen, wenn der Abgang unfreiwillig ist. Dies war der SVP zu grosszügig. Sie ergriff das Referendum.

Kontroverse um «Missachtung des Volksentscheids»

Es ist bereits der zweite Urnengang zu diesem Thema in diesem Jahr. Im März hatte das Zürcher Stimmvolk entschieden, dass Stadträte Abgangsentschädigungen erhalten sollen. Kurz darauf passte das Stadtparlament eine Verordnung an und legte darin Abfindungen für Friedensrichter, Kreisschulpräsidenten und Mitglieder von weiteren Behörden fest.

Obschon die Anpassung der Verordnung in der Abstimmungszeitung angekündigt war, bezeichnete die SVP als Skandal und «Abzockerei» und als «Missachtung des Volksentscheids».

«Entschädigungen für weitere Behördenmitglieder sollen künftig vom Gemeinderat in der Verordnung über das Arbeitsverhältnis des städtischen Personals geregelt werden, soweit dies der Gemeinderat als nötig erachtet», hiess es darin.

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Kommentare

User #2193 (nicht angemeldet)

Da wird Geld nachgeworfen, aber an die alten Leute wird nicht gedacht!

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