Die Stimmberechtigten im Kanton Zürich haben eine Streichung der Stipendien-Wartefrist abgelehnt.
Stipendien
Der Kanton Zürich will die Stipendien-Wartefrist beibehalten. (Symbolbild) - Florian Schuh/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Stipendien-Wartefrist im Kanton Zürich bleibt bestehen.
  • Vorläufige Aufgenommene müssen somit weiterhin fünf Jahre für ihren Antrag warten.
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Vorläufig Aufgenommene im Kanton Zürich müssen auch in Zukunft fünf Jahre warten, bis sie beim Kanton Stipendien beantragen können. Die Stimmberechtigten haben die Streichung der Wartefrist abgelehnt.

Noch sind zwar nicht alle Gemeinden und Städte ausgezählt, das Resultat ist gemäss Hochrechnung aber eindeutig. Das Bildungsgesetz wird nicht geändert.

SVP ergriff das Referendum

Der Kantonsrat hatte im Februar entschieden, die Wartefrist zu streichen. 90 Prozent der Menschen mit Status F bleiben ohnehin in der Schweiz. Da sei es sinnvoll, sie rasch auszubilden. Die SVP wollte die Wartefrist jedoch beibehalten und ergriff das Referendum.

Man dürfe Zürich für Asylbewerber nicht noch attraktiver machen, argumentierte sie. Ausländer mit Status F seien zur Ausreise verpflichtet und dürften nur so lange bleiben, bis dies möglich sei. Der sofortige Zugang zu Stipendien hätte pro Jahr zu Mehrkosten von 3 bis 4 Millionen Franken geführt.

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