Finma schiesst gegen Raiffeisen-Führung

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Bern,

Die FINMA geht mit der Raiffeisen hart ins Gericht. Beim Enforcementverfahren hat die Finanzmarktaufsicht «schwerwiegende Mängel» festgestellt.

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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die FINMA hat das Enforcementverfahren abgeschlossen.
  • Dabei stellt die Aufsicht im Fall Raiffeisen schwere Verletzungen fest.

Die Finanzmarktaufsicht Finma sieht bei Raiffeisen schwerwiegende Mängel in der Unternehmensführung. Die Bankengruppe habe Interessenkonflikte ungenügend gehandhabt. Zudem habe der Verwaltungsrat der Bank die Aufsicht über den ehemaligen CEO Pierin Vincenz vernachlässigt, heisst es in dem am Donnerstag veröffentlichten Enforcement-Bericht der Behörde. Die Finma verfügt nun Massnahmen zur Verbesserung der Corporate Governance. Raiffeisen anerkennt die Verfügung.

Die Finma hatte ihr Verfahren im Jahr 2016 wegen Hinweisen auf mögliche Interessenkonflikte eingeleitet. Raiffeisen hatte unter der Führung von Vincenz eine Vielzahl an Beteiligungen aufgebaut. Dies habe oft zu «Rollenkumulationen und Interessenkonflikten» geführt, stellt die Behörde fest. Die Finma sieht auch ungenügendes Risikomanagement bei Kreditvergaben an Vinzenz und weiteren Personen, auch habe die Aufsicht über den CEO in anderen Bereichen nicht funktioniert.

Insgesamt habe der Raiffeisen-Verwaltungsrat seine Funktion als Oberleitungs-, Aufsichts- und Kontrollorgan der Bank insbesondere im Zeitraum von 2012 bis 2015 ungenügend wahrgenommen, stellt die Finma fest. «Damit ermöglichte es der Verwaltungsrat dem ehemaligen CEO zumindest potenziell, eigene finanzielle Vorteile auf Kosten der Bank zu erzielen.«

Hauptgegenstand des Verfahrens war die Beteiligung der Bank an den Gesellschaften Investnet, KMU Capital und Investnet Holding. Besonders im Fokus sei die Rolle des ehemaligen CEO gelegen, namentlich wegen dessen eigener Beteiligung als Minderheitsaktionär an der Investnet Holding.

Die Finma verfügt nun verschiedene Massnahmen «zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands». So muss sich der Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz erneuern und fachlich verstärken, mindestens zwei Mitglieder müssen angemessene Erfahrung im Bankwesen haben. Zudem wird die Bank verpflichtet, die Vor- und Nachteile einer Umwandlung von Raiffeisen Schweiz in eine Aktiengesellschaft vertieft zu prüfen.

Raiffeisen anerkennt die Finma-Verfügung. Entsprechende Verbesserungsmassnahmen seien eingeleitet und zum Teil bereits umgesetzt worden, teilt das Institut separat mit.

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