Kein Ausgleich der kalten Progression für das Steuerjahr 2019

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Bern,

Die Tarife der direkten Bundessteuer werden im Steuerjahr 2019 nicht sinken. Die Folgen der kalten Progression werden somit nicht ausgeglichen.

Absolutes Rekordjahr in Sachen straflose Selbstanzeigen war im Kanton Bern das Jahr 2017.
Absolutes Rekordjahr in Sachen straflose Selbstanzeigen war im Kanton Bern das Jahr 2017. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die kalte Progression soll im Steuerjahr 2019 nicht ausgeglichen werden.
  • Die Tarife der direkten Bundessteuer werden darum im nächsten Jahr nicht sinken.

Die Tarife der direkten Bundessteuer werden im nächsten Jahr nicht sinken. Mangels Teuerung hat die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) entschieden, die Folgen der kalten Progression für das Steuerjahr 2019 nicht auszugleichen.

Von kalter Progression spricht man, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Teuerung ausgleichen und die Kaufkraft des Arbeitnehmers nicht steigt. Durch den Tarifverlauf zahlt er dann überproportional mehr Steuern.

Um diesen Effekt auszugleichen, muss der Bund grundsätzlich jedes Jahr die Tarife und Abzüge der direkten Bundessteuer an den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) anpassen. Massgebend ist der Wert am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode.

Bei stagnierender oder negativer Teuerung ist ein Ausgleich jedoch ausgeschlossen. Am 30. Juni 2018 betrug der massgebende Indexstand 160,0 Punkte, das ist 1,9 Punkte tiefer als Ende Juni 2011, wie die ESTV am Mittwoch in einem Rundschreiben mitteilte. Die Folgen der kalten Progression waren letztmals für das Steuerjahr 2012 kompensiert worden.

Weiter schreibt die ESTV, dass auch die Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen nicht angepasst werden und dass die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr nicht geändert werden.

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