Über 8000 Betriebe halten sich nicht an Lohnbestimmungen
Für Travail.Suisse ist klar, dass die Flankierungsmassnahmen (FlaM) auf keinen Fall im Poker um ein Rahmenabkommen mit der EU geschwächt werden dürfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Lohnunterbietungen treten in der Schweiz sehr häufig auf.
- Travail.Suisse will daher an den flankierenden Massnahmen festhalten.
- Der Schutz der Arbeitnehmer muss oberste Priorität haben.
Die Flankierenden Massnahmen (FlaM) sind ein wirksames Instrument gegen Unterbietungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Das zeigt der heute vom Seco präsentierte FlaM-Bericht. Er zeigt aber auch, dass solche Unterbietungen an der Tagesordnung sind.
FlaM essentiell
Der jährliche Bericht des Seco zu den flankierenden Massnahmen (FlaM) zeigt, dass 2017 über 44'000 Kontrollen der Löhne und Arbeitsbedingungen durchgeführt wurden, wobei bei über 8000 Betrieben Verstösse gegen die Lohnbestimmungen vorlagen. «Nur dank den FlaM können diese Fälle überhaupt aufgedeckt werden.», sagt Gabriel Fischer, Leiter der Wirtschaftpolitik Travail.Suisse.
Angestellte sind mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (AVE GAV) gut geschützt, sie profitieren dabei von Mindestlöhnen. Mehr als die Hälfte sind aber nicht in der GAV, so dass Kontrollen auf willkürliche bis unmögliche Löhne reduziert werden müssen. Werden trotzdem Lohnunterbietungen festgestellt, kommt es zu Nachzahlungen.
Mehr Schutz und Chancen für Arbeitnehmer
Der FlaM-Bericht zeigt, dass dem Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen auch zukünftig grösste Beachtung geschenkt werden muss. Travail.Suisse fordert vom Bundesrat, sein Versprechen, dass die FlaM in den Verhandlungen die roten Linien darstellen, einhält.
Zusätzlich braucht es zwingend Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlicherklärung von GAV und ein verlässliches Register der korrekt arbeitenden Betriebe, um die Effektivität der FlaM zu erhöhen.