Zulassungsstopp für Audi A6 und A7
Das Bundesamt für Strassen verhängt einen Zulassungsstopp für den Audi A6 und A7. Bereits immatrikulierte Fahrzeuge dürfen weiterhin umherkurven.
Das Wichtigste in Kürze
- Für den Audi A6 und A7 mit einem Dreiliter-Dieselmotor gilt ein Zulassungsstopp.
- Fahrzeuge, die bereits immatrikuliert wurden, müssen umgerüstet werden.
Das Bundesamt für Strassen (Astra) greift durch. Wie die Behörde bekannt gibt, gilt neu ein Zulassungsverbot für zwei Audi-Modelle. Betroffen sind die Fahrzeuge vom Typ A6 und A7 der Generation C7 mit Dreiliter-Dieselmotor. Der vorläufige Zulassungsstopp betrifft nur Autos, die ab dem 10. August 2018 importiert werden.
«Diese sind erwiesenermassen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung ausgestattet», schreibt die Behörde in einer Medienmitteilung. «Die von den Manipulationen betroffenen Fahrzeuge können in der Schweiz erst dann wieder als Neufahrzeuge zugelassen werden, wenn sie nachweislich wieder den Vorschriften entsprechen.»
Bereits immatrikulierte Fahrzeuge dürfen weiterhin herumkurven, müssen aber nachgerüstet werden. «Über die Zulassungsdaten des Astra sowie der Strassenverkehrsämter können deren Halter für Rückrufaktionen zur notwendigen Nachrüstung eruiert werden.»