Fehlverhalten von Valcke: Gericht lehnt Einspruch ab

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Belmont-sur-Lausanne,

Das Schweizer Bundesgericht hat einen Einspruch des ehemaligen FIFA-Generalsekretärs Jérôme Valcke gegen eine zehnjährige Sperre durch den Fussball-Weltverband abgelehnt.

Der Einspruch von Jérôme Valcke wurde abgelehnt. Foto: Cyril Zingaro/KEYSTONE
Der Einspruch von Jérôme Valcke wurde abgelehnt. Foto: Cyril Zingaro/KEYSTONE - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Valcke war unter dem ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter Generalsekretär.

Der 58-Jährige hatte argumentiert, dass seine Strafe übertrieben und ihm vor dem Sportgerichtshof CAS ein faires Verfahren verweigert worden sei. Auch der CAS hatte im Vorjahr eine Berufung des Franzosen gegen die Sperre und eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Franken (88.700 Euro) abgewiesen.

Valcke war unter dem ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter Generalsekretär. Im Zuge diverser Skandale, die auch Blatter zu Fall brachten, war Valcke im Sommer 2016 fristlos von der FIFA  entlassen und von der Ethikkammer gesperrt worden. Die Schweizer Justiz ermittelt unabhängig vom Urteil der Sportrichter weiter gegen Valcke in zwei Verfahren.

Die FIFA-Ethikkommission hatte Valcke beschuldigt, einen Schwarzmarkt-Ticket-Deal vor der WM 2014 mitorganisiert und Extra-Kosten von 11,7 Millionen Dollar (9,95 Millionen Euro) für Privatflüge und Luxusreisen auf Kosten der FIFA verursacht zu haben. Zudem habe Valcke seinem Sohn durch Insiderwissen zu einem Vertrag mit WM-Bezug in Höhe von rund 600.000 Euro verholfen.

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taschendiebin
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