Stand des Schweizer Sommermärchen-Prozesses weiter unklar

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Bellinzona,

Die Fortsetzung des Sommermärchen-Prozesses in der Schweiz gegen drei frühere DFB-Funktionäre ist weiterhin höchst fraglich.

Wolfgang Niersbach (M) erschien am 11. März vor dem Bundesstrafgericht im Schweizerischen Bellinzona. Foto: Samuel Golay/KEYSTONE/Ti-Press/dpa
Wolfgang Niersbach (M) erschien am 11. März vor dem Bundesstrafgericht im Schweizerischen Bellinzona. Foto: Samuel Golay/KEYSTONE/Ti-Press/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gericht werde «in den nächsten Tagen» über die Fortsetzung des Prozesses entscheiden, hatte die Behörde am Freitag mitgeteilt.

Noch am Sonntagmittag gab das Bundesstrafgericht in Bellinzona den 20. April als Reservedatum für die Verhandlung an - die strikten Kontaktbeschränkungen wegen der Coronavirus-Pandemie waren in der Schweiz aber jüngst bis zur Nacht auf den 27. April verlängert worden. An diesem Tag verjähren die Vorwürfe gegen Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt sowie den früheren FIFA-Generalsekretär Urs Linsi eigentlich.

Das Gericht werde «in den nächsten Tagen» über die Fortsetzung des Prozesses entscheiden, hatte die Behörde am Freitag mitgeteilt. Das Verfahren ist seit Mitte März ausgesetzt. Nach dpa-Informationen war den Angeklagten bis zum Wochenende keine Ladung für einen neuen Termin zugegangen.

«Wenn es bei der Verjährung am 27. April bleibt, werde ich bei der bekannten Sachlage um einen Freispruch gebracht», hatte Zwanziger der Deutschen Presse-Agentur bereits gesagt. Inwieweit die Pandemie Auswirkungen auf etwaige Fristen der Schweizer Justiz hat, ist allerdings noch offen.

Bereits am 17. März hatte das Bundesstrafgericht allerdings festgestellt, die Beweislage sei mit Bezug auf Zwanziger «hinsichtlich der subjektiven Tatseite diffus». Wie sein Amtsnachfolger Niersbach, Linsi und der frühere DFB-Generalsekretär Schmidt bestreitet der ehemalige DFB-Präsident sämtliche Vorwürfe.

Zwanziger (74), Schmidt (78) und Linsi (70) sind wegen Betruges, Niersbach (69) wegen Gehilfenschaft zum Betrug angeklagt. Im Kern geht es um eine Überweisung des Deutschen Fussball-Bundes im Jahr 2005 in Höhe von 6,7 Millionen Euro über die FIFA an den inzwischen gestorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. Das Geld wurde als Beitrag für eine Gala zur WM 2006 deklariert, die nie stattfand. Im Jahr 2002 hatte der damalige WM-Organisationschef Franz Beckenbauer ein Darlehen von Louis-Dreyfus in gleicher Höhe erhalten, das letztendlich auf Konten des damaligen FIFA-Finanzchefs Mohamed bin Hammam verschwand. Wofür, ist unklar.

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