Deutschland. Ein Sommermärchen: Prozess bleibt ausgesetzt
Das Wichtigste in Kürze
- Nach jahrelang schleppenden Ermittlungen wird der Sommermärchen-Prozesses in der Schweiz ohne ein Urteil zu Ende gehen.
Das Verfahren ist wegen der Coronavirus-Pandemie bereits seit Mitte März ausgesetzt. Mit einer Verlängerung der Verjährungsfrist ist kaum zu rechnen. Diese wäre auch schwer zu vermitteln, da die Bundesanwaltschaft durch ihre langwierigen Ermittlungen selbst für den unnötigen Termindruck gesorgt hatte.
Der renommierte Schweizer Strafrechtler Mark Pieth hatte der Behörde in diesem Zusammenhang sogar «Schlamperei» vorgeworfen. Erst am 9. März - sieben Wochen vor der Verjährung der 15 Jahre zurückliegenden Vorgänge - hatte der Prozess begonnen.
Zwanziger hat Justiz schon vor Prozess kritisiert
Zwanziger hatte das Vorgehen der Bundesanwaltschaft schon vor dem Prozess-Auftakt als «anmassend, unfair und willkürlich» kritisiert. Sie habe im Ermittlungsverfahren von Beginn an eine faire Aufklärung verweigert, das Verfahren hinausgezögert und Verfahrensrechte der Angeklagten ausgehöhlt. «Es wird eine Geschichte abgeliefert, die man als Märchenerzählung bewerten muss», hatte der frühere DFB-Boss der Deutschen Presse-Agentur dazu gesagt.
Bereits am 17. März hatte das Bundesstrafgericht bei der Aussetzung des Märchen Prozesses festgestellt. Die Beweislage sei mit Bezug auf Zwanziger «hinsichtlich der subjektiven Tatseite diffus».
Zwanziger (74), Schmidt (78) und Linsi (70) sind wegen Betruges, Niersbach (69) wegen Gehilfenschaft zum Betrug angeklagt. Im Kern geht es um eine Überweisung des Deutschen Fussball-Bundes im April 2005. Ein Betrag in Höhe von 6,7 Millionen Euro über die FIFA an den inzwischen gestorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus.