«Sport Bild»: Keine Beweise für ein gekauftes Sommermärchen
Die vom Deutschen Fussball-Bund beauftragten Ermittler der Firma Esecon haben einem Medienbericht zufolge keine Belege für ein gekauftes Sommermärchen gefunden.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Februar hatte die FIFA-Ethikkommission ein Verfahren gegen die früheren Funktionäre Theo Zwanziger, Franz Beckenbauer und Horst R. Schmidt eingestellt.
«Beweise für einen Kauf von Stimmen von FIFA-Exekutivkomitee-Mitgliedern bei der Vergabe der WM 2006 nach Deutschland finden sich darin nicht», schreibt die «Sport Bild» über den 125-seitigen Untersuchungsbericht, der dem DFB-Präsidium am 16. Juni vorgestellt worden war. Auch sei in dem Bericht ungeklärt geblieben, was mit den 6,7 Millionen Euro geschehen sei, die über Umwege zum inzwischen lebenslang gesperrten FIFA-Vizepräsidenten Mohamed Bin Hammam aus Katar gekommen seien, hiess es.
Im Februar hatte die FIFA-Ethikkommission ein Verfahren gegen die früheren Funktionäre Theo Zwanziger, Franz Beckenbauer und Horst R. Schmidt eingestellt. Der DFB hatte Esecon im Mai des vergangenen Jahres beauftragt, für Aufklärung in der Sommermärchen-Affäre zu sorgen. Nun sollen «im nächsten Schritt noch einige vertiefende Stellungnahmen eingeholt», erklärte der DFB. Die Inhalte des Berichts sollen «daran anschliessend, so der Beschluss des DFB-Präsidiums, durch Esecon auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden».
Dubiose Überweisung
Im Kern geht es in der Affäre um eine Überweisung des Deutschen Fussball-Bundes im April 2005 in Höhe von 6,7 Millionen Euro über die FIFA an den inzwischen gestorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. Das Geld wurde als Beitrag für eine Gala zur WM 2006 deklariert, die nie stattfand. Im Jahr 2002 hatte Beckenbauer ein Darlehen von Louis-Dreyfus in gleicher Höhe erhalten, das letztendlich auf Konten des einstigen FIFA-Finanzchefs Mohamed bin Hammam verschwand. Wofür, ist bis heute noch unklar.
Alle Beschuldigten hatten die Vorwürfe stets bestritten. Die FIFA hatte im Februar mitgeteilt, dass sie das Ethikverfahren gegen Zwanziger, Beckenbauer und Schmidt wegen Verjährung nicht weiter verfolgt.