Nizza-Krawalle: Ein Jahr Haft auf Bewährung für 28-Jährigen
Das Schöffengericht verurteilte den Mann nach rund vierstündiger Verhandlung zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt, in denen sich der Schornsteinfeger straffrei führen muss. Zudem wurde ihm ein Bewährungshelfer beigeordnet.
«Sie sollten das mit dem straffrei leben sehr ernst nehmen», machte die Vorsitzende am Ende der Urteilsbegründung deutlich. Der Angeklagte hatte seine Beteiligung an den gewalttätigen Auseinandersetzungen zu Beginn der Verhandlung über seinen Verteidiger eingeräumt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Beim Gruppenspiel des 1. FC Köln gegen OGC Nizza in der Europa Conference League war es am Rande der Partie in Südfrankreich zu gewaltsamen Zusammenstössen zwischen den rivalisierenden Fangruppen gekommen. Die Begegnung konnte nur mit rund einstündiger Verspätung beginnen. Mehr als 40 Menschen wurden verletzt, darunter neun Polizisten.
Als Beweismittel in den Prozess eingeführte Videoaufnahmen zeigten, dass der Angeklagte mit freiem Oberkörper und einem gelben Schal in vorderster Linie an den gewalttätigen Ausschreitungen beteiligt war. So war er beim Wurf einer Flasche ausserhalb des Stadions zu sehen. Später im Stadion beteiligte sich der 28-Jährige ebenfalls am Krawall. Ein Video zeigte unter anderem, wie er einen Absperrpfosten aus Metall in Richtung gegnerischer Fans und Ordner warf.
Rund vier Wochen nach den Krawallen hatte die Polizei Häuser und Wohnungen von 16 mutmasslichen Beteiligten in Köln, Hürth, Pulheim und Bergisch Gladbach durchsucht und vollstreckte fünf Haftbefehle. Bereits im Januar und Februar waren von den Amtsgerichten in Bergisch Gladbach und Köln insgesamt vier an den Krawallen Beteiligte zu Freiheitsstrafen zwischen einem und zwei Jahren verurteilt worden.