Das Bezirksgericht Luzern hat das Gesuch von Bernhard Alpstaeg abgelehnt, für die Geschäftsführung des FC Luzern einen neutralen Sachwalter einzusetzen.
FC Luzern
Bernhard Alpstaeg bei einer Medienkonferenz. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Alpstaeg wollte für die FCL-Geschäftsleitung einen neutralen Sachwalter einsetzen lassen.
  • Das Gesuch des Aktionärs wurde vom Bezirksgericht Luzern abgelehnt.
  • Der Entscheid in diesem Nebenverfahren kann noch weitergezogen werden.
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In seiner Eingabe hatte Bernhard Alpstaeg vom Gericht verlangt, dass für die Geschäftsführung des FC Luzern ein «Sachwalter infolge Organisationsmangels» eingesetzt wird, der unter anderem die Kompetenzen eines «einzelzeichnungsberechtigten Verwaltungsrats» erhalten sollte.

Auslöser des Gesuchs war die Generalversammlung der FC Luzern Holding von 21. Dezember 2022. Kurz zuvor hatte der Verwaltungsrat 25 Prozent der Aktien von Alpstaeg aus dem Aktienbuch gestrichen. Dies sei rechtswidrig gewesen, argumentierte Alpstaeg und reichte eine Klage gegen diesen Schritt ein, die noch nicht entschieden ist.

Bernhard Alpstaeg
Bernhard Alpstaeg beim Besuch eines Spiels des FC Luzern. - keystone

Das Bezirksgericht Luzern hat es nun in einem Entscheid vom 12. Oktober abgelehnt, einen Sachwalter für den FC Luzern einzusetzen. Die Beschlüsse der Generalversammlung hätten «bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Aufhebung» Geltung. Es bestehe deshalb kein Organisationsmangel und die Bestellung eines Sachwalters sei ausgeschlossen.

Im Communiqué von Alpstaeg vom Montag heisst es, das Bezirksgericht habe sich bei seinem Entscheid nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Verwaltungsrat damals richtig gehandelt habe oder nicht. Ein Weiterzug des Entscheids werde geprüft.

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