FC Luzern: Fans beschweren sich über Polizei-Verbot
Vor den Spielen des FC Luzern sollte die Fanorganisation USL keine Artikel vor dem Kurvenaufgang mehr verkaufen dürfen. Eine Intervention war erfolgreich.
Das Wichtigste in Kürze
- Der FCL-Fanorganisation USL wurde der Fanartikel-Stand vor dem Kurvenaufgang verboten.
- Für die Fans bedeutet dies Schikane.
- Nach erfolgreicher Intervention wurde das Verbot aufgehoben.
Die FCL-Fanorganisation USL zeigte sich am Samstag vor dem Heimspiel gegen den FC Sion (1:0) empört. Die Luzerner Polizei habe ihr untersagt, weiterhin einen Stand mit Fanartikeln im Stadion zu betreiben.
Die USL bezeichnet das Vorgehen der Polizei als «Schikane». In einem kürzlich auf ihrer Website veröffentlichten Beitrag äusserten sie ihre Unzufriedenheit.
FC Luzern: Situation zwischen Fans und Polizei angespannt
Die Luzerner Polizei habe «über den Sommer entschieden, dass der USL-Stand innerhalb des Stadiongeländes nicht mehr bewilligt werde.» Die Begründung der Polizei war angeblich, dass der Stand am Eingang zur Kurve die Sicherheitskontrollen stören würde.
Für die USL ist dies ein weiterer Beweis dafür, dass die Polizei voreingenommen gegenüber FCL-Fans agiert. Sie argumentieren: «Wer Farben des FC Luzern trägt, muss in letzter Zeit unbegründete Polizeikontrollen über sich ergehen lassen».
Ihrer Meinung nach verschärft das Verbot nur noch weiter die bereits angespannte Situation zwischen den Fans und der Luzerner Polizei.
Weg vom «Runden Tisch Fussball»
Im März dieses Jahres verliess die USL den «Runden Tisch Fussball». Dieses Gremium, bestehend aus Kanton, Polizei und Fangruppen, sollte Lösungen finden, um Ausschreitungen bei Fussballspielen zu verhindern.
Die USL war jedoch der Meinung, dass Kollektivstrafen einem echten Dialog im Weg stehen. Der Austritt der Fanorganisation wurde von der Luzerner Regierungsrätin und Sicherheitsdirektorin Ylfete Fanaj (SP) bedauert.
Jetzt scheint es jedoch eine positive Wendung in Bezug auf den USL-Stand gegeben zu haben. «Nach Interventionen der USL, des FC Luzern und weiterer vernünftiger Stimmen wurde das Verbot aufgehoben.»