Grosse Erleichterung in der Gemeinde Herrliberg ZH: Das Bundesgericht in Lausanne hat zwei Lärmklagen wegen des Sportplatzes Langacker abgewiesen.
Mehrere Menschen spielen auf dem Sportplatz
Mehrere Menschen spielen auf dem Sportplatz - Instagram_fc_herrliberg

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gemeinde Herrliberg und ihr Fussballverein können aufatmen.
  • Das Bundesgericht hat eine Lärmklage gegen ihren Sportplatz Langacker abgewiesen.
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Der FC Herrliberg darf sich freuen: Das Bundesgericht hat mit dem heute Mittwoch eingegangenen Urteil vom 5. Oktober 2018 die Lärmklage von zwei Anwohnern des Sportplatzes Langacker in Herrliberg ZH abgewiesen.

Die Gemeinde Herrliberg ist über den Entscheid erleichtert, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht. Das Bundesgericht bestätigte mit dem Entscheid die Einschätzung des Zürcher Baurekurs- und Verwaltungsgerichts. Diese hatten zuvor entschieden, dass die Fussballer nicht übermässig Lärm verursachen, nachdem die Gemeinde lärmreduzierende Massnahmen getroffen hatte.

Protestmarsch der Fans und Anwohner. - Nau

Einige Massnahmen bereits 2012 getroffen

Die Gemeinde hatte bereits 2012 auf die erste Klage einige Richtlinien verfasst. So dürfen unter anderem die drei aktiven Herrenteams, die am meisten Zuschauer anziehen, unter der Woche keine Spiele mehr austragen. Weiter wurde die Trillerpfeife für die Zeit nach 20 Uhr abgeschafft, und an Sonntagen wurde über Mittag eine 90-minütige Zwangsspielpause eingeführt.

Da die beiden Kläger dennoch mit ihrer Beschwerde vors Bundesgericht gingen, rief der Vorstand des FC Herrliberg vor knapp einem Jahr zu einem Protestmarsch auf. Damit wollte der FCH bereits damals ein Zeichen setzen.

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