Urteil gegen Fribourger Fussballer wegen Körperverletzung bestätigt

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Frankreich,

Ein Spieler des Fribourger FC Richemond säbelte seinen Gegenspieler so um, dass dessen Bein brach. Das ist strafbare Körperverletzung, entschied ein Gericht.

Ein Spieler tackelt einen Gegenspieler.
Ein Spieler tackelt einen Gegenspieler. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Foul, welches ein Spieler des FC Richemond 2016 beging, hat strafrechtliche Folgen.
  • Der Spieler verletzte seinen Gegenspieler bei einem Tackling schwer.
  • Das erstinstanzliche Urteil wurde nun bestätigt.

Es bleibt dabei: Ein Fribourger Fussballer hat sich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, als er im Mai 2016 einen Gegenspieler foulte und dieser dabei einen Knöchelbruch erlitt. Das Kantonsgericht Fribourg hat das erstinstanzliche Urteil bestätigt.

Opfer leidet immer noch

Der 20-jährige Fussballer wurde zu einer bedingten Strafe von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, wie die Zeitung «La Liberté» am Dienstag berichtete. Der Gefoulte war längere Zeit arbeitsunfähig und leidet nach Angaben seiner Anwältin noch heute an den Folgen der Verletzung. Der Vorfall ereignete sich bei einem Juniorenspiel zwischen dem Stadtfribourger Verein Richemond und dem SC Düdingen. In der 15. Minute fügte der Richemond-Spieler seinem Gegner mit einem übermässigen Tackling die Verletzung zu.

Gelb für gebrochenes Bein

Tacklings seien im Fussball zwar gestattet, räumte das Kantonsgericht ein. Strafrechtlich relevant würden sie aber, wenn Vorsichtsregeln missachtet würden. Der Beschuldigte habe sich mit ausgestrecktem Bein ins Spielgeschehen gestürzt. Der Schiedsrichter zeigte ihm dafür Gelb. Der Gefoulte reichte später eine Anzeige ein. Das nun vorliegende Urteil kann vors Bundesgericht weitergezogen worden.

Der Fribourger Fussballverband hatte Anfang 2018 mit Unbehagen auf das erstinstanzliche Urteil reagiert. Strafrechtliche Konsequenzen für Fussballer habe es bislang nur für klare Tätlichkeiten wie Faustschläge gegeben. Für ein Foul im Rahmen einer normalen Spielaktion sei es eine Premiere.

Bereits im Oktober 2017 hatte ein Einzelrichter in Wil SG einen Torhüter der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen. Was die beiden Urteile für den Alltag auf Schweizer Fussballplätzen bedeuten, ist unklar.

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