Freispruch vor Obergericht
Das Wichtigste in Kürze
- An den Radsporttagen Gippingen 2014 im Aargau verursachte ein Schweizer einen tödlichen Unfall.
- Nun wurde er vom Aargauer Obergericht freigesprochen.
- Die Begründung: «Wer an Radrennen teilnehme, müsse mit einem erhöhten Risiko der Gefährdung rechnen.»
Das Aargauer Obergericht hat einen
53-jährigen Schweizer, der an den Radsporttagen Gippingen 2014 einen tödlichen
Unfall verursachte, von Schuld und Strafe freigesprochen. Es liege keine
Verletzung der Sorgfaltspflicht vor.
Wer an einem Radrennen teilnehme, müsse
mit einem erhöhten Risiko der Gefährdung rechnen, begründeten die drei
Oberrichter am Montag ihren Entscheid. Damit hob das Obergericht das Urteil des
Bezirksgerichts Zurzach von November 2016 auf. Letzteres hatte den Zürcher
wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Kurz vor
Schluss gestürzt
Beim Unfall an den Radsporttagen
Gippingen AG am 14. Juni 2014 war in Böttstein AG ein 37-jähriger Schweizer
Radrennfahrer aus dem Kanton Zürich schwer verletzt worden. Er erlitt ein
stumpfes Schädel-Hirn-Trauma, an dessen Folgen er am gleichen Abend im Spital
verstarb. Der Verstorbene hatte geplant, drei Tage nach dem Rennen zu heiraten.
Der 53-jährige Radrennfahrer hatte in
der zweitletzten Runde in der Abfahrt in einem Waldstück bei einem
Überholmanöver den Spitzenfahrer touchiert. Dieser stürzte. Die folgenden drei
Fahrer der Spitzengruppe fuhren in das Rennrad des Gestürzten. Sie fielen
ebenfalls um und schlitterten teilweise in die angrenzende Wiese. Der tödlich
verletzte Mann war in dieser Gruppe gefahren.