Sven Schurtenberger legt Rekurs gegen harte Strafe ein
Das Wichtigste in Kürze
- Gegen die Sanktion des Schwingerverbands legt Sven Schurtenberger Rekurs ein.
- Der Verband hatte ihn am 2. Oktober wegen unerlaubter Werbung am ESAF 2019 gesperrt.
Ungemach für den zweifachen Eidgenossen Sven Schurtenberger. Wie einer Mitteilung des Eidgenössischen Schwingerverbands (ESV) zu entnehmen ist, hat der Luzerner Rekurs gegen eine Sanktion eingelegt. Diese bestrafte den Schwinger wegen unerlaubter Werbung während der Gangdauer anlässlich des ESAF 2019 in Zug.
Weder der ESV, noch der Präsident des Kantonalverband wollen sich genauer zum Fall äussern. Es sei ein laufendes Verfahren, wie sie gegenüber Nau betonten. Wie SRF schreibt, bekam der 47-fache Kranzgewinner die Strafe aufgrund seiner Schienbeinschoner aufgebrummt. In der Tat belegen Bilder, dass das Nike-Logo darauf zu erkennen ist.
Das Strafmass ist happig. Schurtenberger wird 2020 für alle auswärtigen Gauverbands- und Kantonalkranzfeste, sowie alle Bergkranz- und Teilverbandsfeste gesperrt. Mit dem Rang 7b holte der gelernte Zimmermann Ende August in Zug sein zweites eidgenössisches Eichenlaub.