Nach dem Anti-Doping-Regelverstoss von Skirennfahrer Stefan Luitz hat der Deutsche Skiverband (DSV) nun bis zum 28. Dezember Zeit sich zu äussern.
Stefan Luitz
Stefan Luitz aus Deutschland steht nach dem 2. Durchgang im Ziel. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Luitz soll bei seinem Sieg in Beaver Creek gegen die Anti-Doping-Regeln verstossen haben.
  • Der Deutsche Skiverband hat bis am 28. Dezember Zeit, sich dazu zu äussern.
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Eine entsprechende Fristverlängerung bestätigte der Skiweltverband FIS am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Man habe bei der Fis um die Verlängerung gebeten, weil Luitz durch die vielen Rennen binnen weniger Tage vor Weihnachten nicht genug Zeit gehabt habe, sich mit dem Thema angemessen zu beschäftigen, hiess es vom DSV.

Luitz hatte bei seinem ersten Weltcupsieg am 2. Dezember gegen das Anti-Doping-Reglement der FIS verstossen. Die FIS entschied deswegen nach tagelangen Beratungen, den 26-Jährigen für den Wettkampf rückwirkend zu disqualifizieren. Der DSV und Luitz können die Strafe akzeptieren oder eine Anhörung beantragen.

Luitz hatte zwischen den beiden Durchgängen des Riesenslaloms in Beaver Creek frischen Sauerstoff über eine Maske eingeatmet. Die Welt-Anti-Doping-Agentur Wada erlaubt diese Methode explizit, im Reglement der Fis hingegen ist sie verboten. Die Unterschiede waren dem DSV nach eigenen Angaben nicht bekannt.

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