Planung: Reisen mit Kindern ins Ausland
Eine Reise mit Kindern ins Ausland erfordert eine sorgfältige Planung. Mit der richtigen Vorbereitung steht einem entspannten Urlaub nichts im Wege.

Die Vorfreude auf eine Reise mit der Familie ist meist gross. Doch wer mit Kindern ins Ausland reist, sollte sich unbedingt frühzeitig über die jeweiligen Einreisebestimmungen und die geltenden Verkehrsvorschriften informieren.
Gerade bei der Sicherung von Kindern im Auto gibt es länderspezifische Unterschiede, die im Ernstfall hohe Strafen nach sich ziehen können. Dieser Leitfaden bietet Schweizer Familien einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Regeln und Besonderheiten in den beliebtesten Reiseländern Europas.
Einreisebestimmungen für Kinder
Wenn Sie mit Kindern ins Ausland verreisen, benötigt jedes Kind – egal welchen Alters – ein eigenes Reisedokument. Einträge im Reisepass der Eltern sind seit 2012 nicht mehr gültig. Für Reisen innerhalb der EU genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Alternativ kann auch ein vorläufiger Personalausweis oder Reisepass verwendet werden. Für Reisen ausserhalb der EU ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Tipp: Für Kinder unter zwei Jahren kann ein kostenloser Personalausweis für Reisen innerhalb der EU beantragt werden.
Auch Kinder müssen sich ausweisen können, eine Geburtsurkunde ist hierfür nicht ausreichend.
Zusätzliche Dokumente
In manchen Fällen können zusätzliche Dokumente erforderlich sein:
Reisevollmacht: Reisen Kinder ohne ihre Eltern oder mit nur einem Elternteil, kann in einigen Ländern eine Reisevollmacht des nicht mitreisenden Elternteils verlangt werden. Diese Vollmacht sollte die Namen, Ausweisnummern und Kontaktdaten der Eltern, des Kindes und der Begleitperson sowie die Reiseroute und -daten enthalten.
Es empfiehlt sich, die Unterschriften auf der Vollmacht von der Wohngemeinde oder einem Notariat beglaubigen zu lassen.
Tipp: Kopien aller wichtigen Dokumente (Reisepässe, Vollmachten, Geburtsurkunden) sollten separat aufbewahrt werden, um im Falle eines Verlusts oder Diebstahls der Originale abgesichert zu sein.
Kindersicherung im Auto
Die Kindersicherung im Auto ist in allen europäischen Ländern Pflicht. Die genauen Vorschriften unterscheiden sich jedoch von Land zu Land.
Kinder, die 12 Jahre alt sind, aber kleiner als 150 cm, benötigen ebenfalls einen Kindersitz. Ähnliche Regelungen gelten in den meisten EU-Ländern. Es ist wichtig, dass der Kindersitz der Grösse und dem Gewicht des Kindes entspricht und korrekt im Fahrzeug befestigt ist.

Neben den Einreise- und Verkehrsvorschriften sollten Sie auch die Gesundheits- und Sicherheitsaspekte im Zielland berücksichtigen. Informieren Sie sich vorab über empfohlene Impfungen und notwendige Vorsichtsmassnahmen.
Impfempfehlungen
Frankreich: Standardimpfungen gemäss Impfkalender des BAG, Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B.
Österreich: Standardimpfungen gemäss Impfkalender des BAG, FSME wird empfohlen.
Polen: Standardimpfungen gemäss Impfkalender des BAG, Hepatitis A.

Tschechien: Standardimpfungen gemäss Impfkalender des BAG, Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B, Tollwut und FSME.
Ungarn: Standardimpfungen gemäss Impfkalender des BAG, Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B, Tollwut und FSME.
Italien: Standardimpfungen gemäss Impfkalender des BAG, Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B.
Weitere wichtige Hinweise
Alkohol am Steuer: In vielen Ländern Europas gilt eine strengere Promillegrenze als in der Schweiz. In Ungarn gilt beispielsweise eine 0,0-Promille-Grenze.

Warnwesten: In Österreich ist es Pflicht, Warnwesten für alle Insassen mitzuführen.
Tempolimits: Die Tempolimits können in den verschiedenen Ländern variieren. Es ist wichtig, sich vorab über die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu informieren.
Maut: In vielen Ländern Europas werden Mautgebühren für die Nutzung von Autobahnen erhoben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Maut zu bezahlen (z.B. Vignette, elektronische Mautsysteme).