Beantwortung einer Einwohnerratsanfrage

Stadt Aarau
Stadt Aarau

Aarau,

Am 20. Februar 2019 hat Einwohnerrätin Brigitte Vogt eine Anfrage betreffend Betonwahl für den "Pont Neuf" eingereicht. Die Anfrage kann wie folgt beantwortet werden:

dokument
Amtliche Dokument sollen öffentlich zugänglich werden. (Symbolbild) - Keystone

Frage 1: Wie beurteilt der Stadtrat das Vorgehen des Kantons, ein für das damalige Abstimmungsresultat ausschlaggebendes Gestaltungselement, die farbliche Anpassungen an Umgebung und Natur, Zollrain und Stadtmauer, erst zum Zeitpunkt des Baustartes "in Versuchen in Anlehnung an die Projektvorlage" zu bringen. Muss der Stimmbürger davon ausgehen, dass der Pont Neuf möglicherweise in profanem Grau- Beton gebaut wird, weil die Versuche nicht das gewünschte Resultat brachten?

Die Bauherrschaft (Kanton und Stadt) und das Projektteam sind sich der Wichtigkeit der Farbgebung bewusst und werden alles daransetzen, dass das Projekt "Pont Neuf" den wettbewerbsähnlichen Farbton erhält. Aus diesem Grund wurden Beton- und Schalungsmuster (Mock up) erstellt und der Witterung über eine längere Zeit ausgesetzt. Die Erfahrungen daraus wurden ausgewertet und mit dem Bau der Hilfsbrücke werden weitere Versuche erstellt. Die Farbgebung ist zeitlich nicht auf kritischem Weg, sodass genügend Zeit besteht, eine optimale, elegante, fröhlich wirkende, aber nicht aufdringliche Farbmischung zu finden, die die Erwartungen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erfüllt.

Frage 2: Wie weit hatte der Stadtrat Kenntnis davon, dass der Kanton einzelne, insbesondere für das damalige positive Abstimmungsresultat ausschlaggebende, wichtige Gestaltungselemente ungesichert in die Abstimmung gab?

Die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Stadt wird sehr eng geführt. Wichtige Entscheide, wie auch die Abstimmungsunterlagen, werden gemeinsam getroffen. Für das positive Abstimmungsresultat war nicht nur die Farbgebung massgebend gewesen.

Frage 3: Wenn ja, hat der Stadtrat Kenntnis davon, dass möglicherweise noch weitere Bestandteile verändert werden?

Bei Abweichungen zum Wettbewerb wird ein Gremium gebildet, bestehend aus Vertretern der Stadt und Kanton, um Entscheide gemeinsam zu treffen.

Frage 4: Wie wirken sich solche Änderungen, nebst der komplett negativ veränderten optischen Wirkung, auf die Kosten aus: mindernd oder steigernd?

Finanzielle Optimierungen sind erstrebenswert, jedoch ohne dass diese das Projekt verfälschen. Es sind bislang keine Mehr- oder Minderkosten gegenüber dem Kredit zu erwarten.

Frage 5: Wie wird der Stadtrat Einfluss nehmen auf den Kanton als Bauherrn um durchzusetzen, dass das Projekt in wichtigen Punkten wie der Farb- und Materialwahl für den Beton entsprechend den Abstimmungsvorlagen umgesetzt wird?

Wie in den Punkten 1 - 3 erwähnt, wird die Zusammenarbeit Kanton/Stadt sehr eng geführt. Damit können die Erwartungen der Stimmbürger bestmöglich erfüllt werden.

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