Aargauer Lehrpersonen können Mitglied des Gemeinderats werden
Lehrpersonen an Aargauer Gemeindeschulen dürfen künftig unter bestimmten Bedingungen in den Gemeinderat gewählt werden.

Im Kanton Aargau können sich Lehrpersonen der Gemeindeschulen unter bestimmten Voraussetzungen in den Gemeinderat (Exekutive) wählen lassen. Dies hat der Grosse Rat am Dienstag mit 115 zu 2 Stimmen beschlossen.
Die Lehrpersonen dürfen höchstens zu 20 Prozent in der gleichen Gemeinde angestellt sein. Die neuen Spielregeln, die ab dem kommenden 1. November gelten, sind eine Konsequenz der Abschaffung der traditionellen Schulpflegen.
Gesetzesänderung ermöglicht neue Regel
Das kantonale Schulgesetz war per 2022 entsprechend geändert worden. Seither ist der Gemeinderat – statt wie früher die Schulpflege – die direkt vorgesetzte Behörde der Gemeindeschule. Daher dürfen in der Gemeinde arbeitende Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr als Gemeinderat amten.
Die vom Grossen Rat nach kurzer Diskussion in zweiter Lesung gutgeheissene Änderung des kantonalen Unvereinbarkeitsgesetzes sieht vor, dass Lehrerpersonen künftig wie andere Gemeindeangestellte behandelt werden.
Regel gilt auch für Finanzleiter
Sie können sich in den Gemeinderat wählen lassen, wenn sie in der gleichen Gemeinde nicht mehr als 20 Prozent angestellt sind.
Ausgenommen sind Schulleitende, deren Amt nicht mit dem Einsitz im Gemeinderat vereinbar bleibt. Die gleiche Regel gilt bereits für den Finanzleiter einer Gemeinde.
In diesem Jahr wählen die Aargauer Gemeinden und Städte ihre Gemeinderäte beziehungsweise Stadträte neu. Die erste Wahlgang findet an den meisten Orten jedoch im September statt.