Diskussion um Verlängerungen an Feiertagen soll vertagt werden
Die Luzerner Regierung will den Gesetzesartikel, der die Öffnungszeiten an hohen Luzerner Feiertagen auf 00:30Uhr beschränkt, nicht streichen.
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Aus diesem Grund beantragt sie, die von SP-Kantonsrat David Roth eingereichte Motion als Postulat erheblich zu erklären, wie sie in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme schreibt.
Formell gibt es in Luzern das Tanzverbot zwar nicht mehr. Ein Paragraph aber blieb nach langen und leidenschaftlichen Debatten im Kantonsrat im Gesetz bestehen: Und zwar, dass am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Bettag, an Weihnachten sowie am Aschermittwoch keine Verlängerungen erteilt werden dürfen.
Luzerns Linke stört sich nach wie vor daran, dass an diesen Tagen das Nachtleben eine halbe Stunde nach Mitternacht enden muss. Ende März hatte sie deshalb eine Motion eingereicht, um den entsprechenden Gesetzesartikel ersatzlos zu streichen.
Der Kanton sei 2009 auf halben Weg stehen geblieben, begründete der Motionär den Vorstoss. Das Parlament habe es damals unterlassen, auch die Schliessungszeiten entsprechend anzupassen. Es solle nun Luzern von diesem «mittelalterlichen Gesetz» befreien.
Sportverbot nicht aufheben
Zur Ablehnung empfiehlt die Regierung die Motion von Hasan Candan (SP) zur Aufhebung des Sportverbots an Feiertagen. Sie ist der Auffassung, dass die in der Vergangenheit bewährte Praxis mit Ausnahmebewilligungen nach definierten Kriterien nach wie vor Bestand haben sollte.