Gemeinde darf Gewässerraum nicht schmälern

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Entlebuch,

Der Luzerner Regierungsrat pfeift die Gemeinde Schüpfheim beim Vorhaben zurück, den Gewässerraum innerhalb der Bauzone entlang der Kleinen Emme zu schmälern.

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Er hat eine Beschwerde des WWF teilweise gutgeheissen.

Im Rahmen einer geplanten Gesamtrevision der Nutzungsplanung wollte Schüpfheim mit einem Teilzonenplan den Gewässerraum in dicht überbautem Gebiet verschmälern. Die Überprüfung habe ergeben, dass dies auf acht Grundstücken nicht rechtskonform sei, teilte die Luzerner Kantonsregierung am Donnerstag mit.

Sie habe die Beschwerde des WWF entsprechend teilweise gutgeheissen und den Teilzonenplan Gewässerraum mit den nötigen Korrekturen genehmigt. So wurde der Gewässerraum auf den betroffenen Grundstücken verbreitert.

Die übrigen Teile der Gesamtrevision genehmigte der Regierungsrat am 3. Juli.

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