RONN-Gemeinden diskutieren regionale Führungsorganisation
Die RONN-Gemeinden (Rümlang, Oberglatt, Niederglatt und Niederhasli) verhandeln über eine gemeinsame regionale Führungsorganisation, welche neben ihre eigenen Gemeindeführungsorganisationen treten soll.
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Zusammenarbeit innerhalb RONN-Gemeinden
Die kantonale Gesetzgebung regelt die Aufgaben und Kompetenzen bei der Bewältigung von ausserordentlichen Lagen sowie bei Einsätzen im Rahmen des Bevölkerungsschutzes bei bewaffneten Konflikten und anderen Situationen unter der Leitung der Kantonspolizei. Diese kann bei Bedarf auch kommunale Behörden und Strukturen beiziehen. Die Gemeinden müssen im Ereignisfall diverse Aufgaben bewältigen und haben grundsätzlich die Maxime, die öffentliche Ruhe und Ordnung sicherzustellen. Darunter fallen auch die Aufrechterhaltung der Gemeindeführung und ihrer Verwaltungstätigkeit, die Sicherstellung der Wasser- und Energieversorgung sowie der Infrastruktur. Bei plötzlich eintretenden Ereignissen steht vielfach eine zeitnahe Informationspflicht im Vordergrund.
Derzeit sind die Gemeinden Niederglatt, Niederhasli, Oberglatt und Rümlang, die sogenannten RONN-Gemeinden, mit jeweils eigenen Gemeindeführungsorganisationen (GFO) aufgestellt. Durch die Bildung einer gemeinsamen Zivilschutzorganisation im Jahr 2010 und einer kommunalen Polizeiorganisation im Jahr 2012 sind wichtige Bereiche regional organisiert. Die Erteilung von Aufträgen an Zivilschutz und Polizei durch einzelne Gemeindeführungsorganisationen würde derzeit in Kompetenzproblemen und Doppelspurigkeiten enden, weshalb die Bildung einer Regionalen Führungsorganisation (RFO) nebst den GFO unabdingbar ist. Diese soll die Gemeindeführungsorganisationen bei der Führung und Bewältigung von regionalen und kommunalen Notlagen unterstützen.
Der Gemeinderat hat einer gemeinsamen Vereinbarung mit den drei Nachbargemeinden zur Bildung einer solchen regionalen Führungsorganisation RFO RONN zugestimmt. Diese Vereinbarung bestimmt unter anderem die Organisationsstrukturen und regelt die Pflichten der einzelnen Gemeinden. Da der Vertragsabschluss keine finanziellen Aufwendungen nach sich zieht, welche die Kompetenzlimite des Gemeinderats übersteigen, und der neuen RFO-Organisation auch keine hoheitlichen Befugnisse übertragen werden, kann der Gemeinderat die Vereinbarung mit den anderen Gemeinden in eigener Kompetenz abschliessen. Sollten alle vier Gemeinden der Vereinbarung zustimmen, tritt diese per 1. Januar 2019 in Kraft.
-Mitteilung der Gemeinde Niederhasli (mis)
