Wegleitung zur Steuererklärung
Wieder ist es so weit, die Herkulesaufgabe mit der Steuererklärung. Wochenlang wird aufgeschoben, was in gut 20 Minuten erledigt wäre. FinanzFabio gibt Tipps.
Das Wichtigste in Kürze
- FinanzFabio ist Finanzplaner und Finanzblogger.
- Es lohnt sich die Wegleitung zur Steuererklärung durchzulesen.
- Aktuell spannend sind die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten beim Homeoffice.
Alle Jahre wieder, die Herkulesaufgabe mit der Steuererklärung. Wochenlang wird eine Tätigkeit, die in gut 20 Minuten erledigt wäre, aufgeschoben. Wenn du ehrlich mit dir selbst bist, weisst du, dass das schlimmste nur das Zusammentrommeln aller Dokumente ist.
Mein Tipp in diesem Fall: Immer, wenn ein Dokument kommt, sofort in einer Mappe ablegen, dann hast Mitte Februar alles, was du brauchst.
Hier eine kurze Übersicht, was du dazu in etwa brauchst (nicht abschliessend).
- Lohnausweis 2020
- Kontoabschlüsse sämtlicher Konti
- Säule 3a Einzahlungsbestätigung
- Rechnungen und Quittungen Weiterbildungen
- Beleg ÖV Streckenabo
- Spendenbelege
- Quittung Berufsverband
Kantönligeist bei der Steuererklärung
Speziell an den Steuern der Schweiz ist, wir haben unterschiedliche Tarife und Abzüge auf Katons- und Bundesebne. Auch die Gemeinden handhaben es alle gefühlt nach Lust und Laune. Zum Glück gibt es ein Dokument, dass zumindest kantonal für Klarheit sorgt: Die Wegleitung zur Steuererklärung.
Da es in der Schweiz wohl leider nie ohne Kantönligeist funktionieren wird, hat auch hier jeder Kanton seine eigene Wegleitung. Ich empfehle dir, einfach danach zu googeln. Mache ich als Finanzplaner auch jeden Tag, da wir Kunden aus der ganzen Schweiz haben.
Wie wendest du die Wegleitung zur Steuererklärung an
Auch wenn du es wohl nicht hören willst, es empfiehlt sich das ganze Dokument zumindest einmal durchzulesen. Dann hast du eine Orientierung, was du alles von deinem steuerbaren Einkommen abziehen kannst. Ich selbst nutze die Tastenkombination «Ctrl+F», da ich ziemlich genau weiss, wonach ich suchen muss. Zum Beispiel, wenn ich für Kunden den Kinderabzug ausfindig machen muss.
Der Kinderabzug ist ein sehr gutes Beispiel, warum die Wegleitung so wichtig ist. Je nach Alter des Kindes kannst du verschieden hohe Beträge dafür abziehen. In einigen Kantonen werden diese Abzüge selbst generiert, in anderen musst du sie manuell eintragen.
Der Kinderabzug ist wie folgt gestaffelt:
− für jedes Kind unter elterlicher Sorge bis zum vollendeten 14. Altersjahr 7’100 Franken
− für jedes Kind unter elterlicher Sorge bis zum vollendeten 18. Altersjahr 9’100 Franken
− für jedes volljährige Kind in Ausbildung, für dessen Unterhalt die Steuerpflichtigen zur Hauptsache aufkommen 11’100 Franken
Aktuell spannend sind die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten beim Homeoffice. In der Wegleitung zur Steuererklärung des Kanton Aargaus steht da zum Beispiel folgendes:
«Für die Benützung eines privaten Arbeitszimmers kann ein Abzug nur gewährt werden, wenn regelmässig ein wesentlicher Teil der beruflichen Arbeit zu Hause erledigt wird und in der Privatwohnung ein besonderer Raum vorhanden ist, welcher zur Hauptsache beruflichen und nicht privaten Zwecken dient.»
Gerne übersetze ich das auf Deutsch für dich: Hast du ein Zimmer zu Hause, dass dir als Büro dient und da nicht noch dein Kleiderschrank drinsteht, kannst du dafür einen Teil deiner Miete von den Steuern abziehen. Wie es detailliert funktioniert, liest du in der Wegleitung.
Die Wegleitung zur Steuererklärung kann dir einen Steuerberater sparen
Da ich speziell dieses Jahr von vielen Lesern angefragt wurde, ob ich ihre Steuererklärung ausfüllen würde und ich dazu gar keine Lust habe, mein Tipp: Lies dir die ganze Wegleitung durch! Ich bin mir ziemlich sicher, in den meisten Fällen brauchst du keinen Steuerheini mehr und kannst dir das Geld sparen.
Zumindest die 0815 Steuererklärungen ohne Immobilien und eigener Firma sind damit bestens bedient. Bei allen anderen habe ich Verständnis, wenn man einen Profi aufsucht.
Heute mache ich es kurz und möchte dir zum Schluss noch einen Tipp auf den weg geben: Schreib dem Steueramt deiner Gemeinde eine E-Mail und beantrage eine Fristverlängerung für deine Steuererklärung. Dann hast du bis Ende Juni Zeit statt nur bis Ende März.
Bis bald,
FinanzFabio
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FinanzFabio will mit finanzieller Bildung auf seinem Blog die Schweiz vor der Altersarmut retten. Er glaubt nicht mehr an die AHV.
www.finanzfabio.ch