WG-Krach? So schützt du dich mit dem richtigen Vertrag!
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen WG-Mietvertrag abzuschliessen. Wir erklären dir die Vor- und Nachteile der verschiedenen Vertragsarten.

Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz haben sich zwei verschiedene Arten von WG-Mietverträgen bewährt.
- Entweder haften alle Mitbewohner solidarisch oder eine Person gilt als Hauptmieter.
- Je nach Konstellation der WG macht der eine oder andere Mietvertrag mehr Sinn.
In der WG ist alles easy – bis eine Person auszieht und plötzlich jemand neues kommt. Auf einmal steht die Vermieterin vor der Türe und stellt Fragen. Oder noch schlimmer: sie will die neue Person nicht akzeptieren. Doch, darf sie das? Und was kannst du machen, um das zu verhindern?
In einem ersten Schritt musst du verstehen, wie die Vertragsverhältnisse in der WG sind. Im Grunde muss bei WG’s in zwei Kategorien unterschieden werden. Entweder sind alle Hauptmieter oder eine Person ist Hauptmieterin und die anderen Untermieter.
1. Art: Alle haften gemeinsam
Wenn alle, die in der WG wohnen auch den Vertrag unterschrieben haben, dann sind alle auch Hauptmieter. Das klingt erst mal gut und fair, doch ist nicht immer die praktische Lösung. Dies bedeutet nämlich, dass alle solidarisch haften.

Wenn also Max dein verträumter Mitbewohner es mal wieder verpeilt seinen Anteil an der Miete zu bezahlen, dann müssen die anderen für ihn einspringen. Auch beim Auszug wirds oft kompliziert.
2. Art: Eine Person ist Hauptmieter
Häufiger findet sich in WG's der Fall, wo eine Person Hauptmieterin ist und die anderen Untermieter. Also eine Person hat den Mietvertrag unterschrieben und diese vermietet dann die Zimmer mit Untermietverträgen an die anderen Personen in der WG.
Das bedeutet: Nur die Hauptmieterin hat ein direktes Mietverhältnis, alle anderen sind auf sie angewiesen. Das ist praktischer für häufigere Wechsel, bringt aber auch eine gewisse Abhängigkeit mit sich.
Und was heisst das konkret?
Wer im Mietvertrag steht, kann mitreden – und haftet. Wer nicht drinsteht, hat weniger Schutz. Gekündigt werden? Möglich, je nach Modell. Und wer auf der Rechnung sitzen bleibt, klärt sich oft erst im Streit.
Schaue auch in unseren anderen Artikeln nach, um zu erfahren, wie viel du für ein WG-Zimmer verlangen darfst – und warum du bei der Untermiete immer zuerst die Vermieterin fragen solltest.