George Floyd: Prozess gegen Polizisten erst im nächsten Jahr
Das Hauptverfahren gegen vier wegen der Tötung des Afroamerikaners George Floyd angeklagte Ex-Polizisten soll am 8. März nächsten Jahres beginnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Prozess gegen die vier Polizisten im Fall George Floyd wird im März 2020 stattfinden.
- Zuvor soll es am 11. September noch eine Anhörung zu Verfahrensfragen geben.
Über den Prozessbeginn am 8. März 2021 verfügte laut US-Medienberichten Richter Peter Cahill am Montag (Ortszeit). Cahill setzte zudem eine Anhörung zu Verfahrensfragen für den 11. September 2020 an.
Er warnte die Beteiligten auch, dass bei weiteren öffentlichen Äusserungen zu dem Fall eine Verlegung des Verfahrens an einen anderen Ort nötig sein könnte, um einen fairen Prozess zu garantieren, wie etwa die örtlichen Fernsehsender ABC5 und Kare11 berichteten.
Der Hauptangeklagte Derek C. nahm über Videolink aus dem Gefängnis an der Anhörung teil. Die übrigen drei waren im Gerichtssaal präsent, wie die Medien weiter berichteten. Den Angeklagten drohen lange Haftstrafen. Zwei der inzwischen entlassenen Polizisten sind auf Kaution frei.
Tod von George Floyd löste Proteste aus
Der unbewaffnete Floyd war am 25. Mai in der Stadt Minneapolis im Bundesstaat Minnesota bei einer Festnahme ums Leben gekommen. Sein Tod führte im ganzen Land zu Massenprotesten gegen Polizeigewalt und Rassismus.
Die Polizeibeamten hatten Floyd wegen des Verdachts, mit einem falschen 20-Dollar-Schein bezahlt zu haben, festgenommen. Sie drückten ihn auf der Strasse zu Boden.
Der weisse Beamte Derek C. drückte sein Knie rund acht Minuten lang in Floyds Hals, während dieser flehte, ihn atmen zu lassen. Floyd verlor der Autopsie zufolge das Bewusstsein und verstarb an Ort und Stelle.
Ein Polizist plädierte auf nicht schuldig
Derek C. wird unter anderem Mord zweiten Grades vorgeworfen, worauf in Minnesota bis zu 40 Jahre Haft stehen. Den übrigen Ex-Polizisten wird Beihilfe zur Last gelegt.
Einer von ihnen, Alexander K., plädierte auf nicht schuldig und berief sich auf das Recht der Anwendung verhältnismässiger Gewalt zur Selbstverteidigung, wie ein bei Gericht eingereichtes Dokument zeigte.
Die Anwälte der übrigen Angeklagten nahmen zu den Vorwürfen noch nicht Stellung, wie die örtlichen Medien berichteten. Die etwa einstündige Anhörung wurde nicht im Fernsehen übertragen. Der Zugang zum Gerichtssaal für Journalisten war auch wegen der Coronavirus-Pandemie begrenzt worden.