US-Richterin Ruth Bader Ginsburg wieder in Klinik
Die älteste Richterin am obersten Gericht der USA, Ruth Bader Ginsburg, befindet sich wegen gesundheitlicher Probleme im Spital.
Das Wichtigste in Kürze
- Ruth Bader Ginsburg musste sich wegen Schüttelfrosts und Fiebers untersuchen lassen.
- Die 86-jährige befindet sich nun in stationärer Behandlung im Spital.
Die amerikanische Justiz-Ikone und älteste Richterin am obersten Gericht der USA, Ruth Bader Ginsburg, ist erneut wegen gesundheitlicher Probleme ins Krankenhaus eingewiesen worden. Ginsburg ist die wohl bekannteste Richterin am Supreme Court, dem in den USA eine politisch enorm wichtige Rolle zukommt.
Die 86-Jährige sei wegen Schüttelfrosts und Fiebers untersucht und anschliessend zur stationären Behandlung etwaiger Infektionen im Johns Hopkins Hospital in Baltimore aufgenommen worden, teilte der Supreme Court mit. Dort seien ihr Antibiotika und Lösungen verabreicht worden, woraufhin die Symptome nachgelassen hätten. Bereits am Sonntagmorgen sei mit ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus zu rechnen.
Vorreiterin für Frauenrechte
Ginsburg ist die wohl bekannteste Richterin am Supreme Court, dem in den USA eine politisch enorm wichtige Rolle zukommt. Die zierliche Frau ist für ihre scharfe Argumentationsweise und als Vorreiterin für Frauenrechte bekannt. Ihr Leben und Wirken ist Gegenstand mehrerer Filme und Bücher. Viele Liberale feiern sie als Ikone.
Ginsburg hatte sich im August wegen eines bösartigen Tumors in der Bauchspeicheldrüse einer Strahlentherapie unterziehen müssen. Bereits im vergangenen Jahr war sie an der Lunge operiert worden, nachdem Ärzte zwei bösartige Knoten gefunden hatten.
Der neunköpfige Supreme Court hat in den USA nicht selten das letzte Wort in Auseinandersetzungen um weichenstellende Gesetze und Verfügungen. Seine oft mit knapper Mehrheit gefällten Entscheidungen sind häufig von landesweiter Bedeutung und prägen die Auslegung von Gesetzen an unteren Gerichten über Jahre, teils gar Jahrzehnte. Die Richter werden vom US-Präsidenten ernannt und müssen vom Senat bestätigt werden.