Datenschützer reichen Beschwerden gegen X ein

Der Twitter-Nachfolger X lässt seinen KI-Chatbot Grok ungefragt mit Beiträgen von Nutzern lernen. Dafür hagelt es nun Beschwerden von EU-Datenschützern.

Europäische Datenschutzaktivisten reichen Beschwerden gegen Elon Musks Netzwerk X ein. (Archivfoto) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • In acht EU-Ländern wurden Beschwerden gegen den Twitter-Nachfolger X eingereicht.
  • Die Online-Plattform verwendet ohne Erlaubnis Personendaten für seine KI-Technologie.
  • Dabei geht es in einem «Dringlichkeitsverfahren» um den X-Chatbot Grok.

Die europäische Datenschutz-Organisation Noyb hat in acht EU-Ländern Beschwerden gegen Elon Musks Online-Plattform X eingereicht.

Bei den «Dringlichkeitsverfahren» im Rahmen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Auftrag von betroffenen EU-Bürgern geht es um den X-Chatbot Grok. Dessen Künstliche Intelligenz wird standardmässig mit Beiträgen von Nutzern trainiert.

Nutzer werden nicht gefragt

Die für X in Europa zuständige irische Datenschutzbehörde DPC hatte bereits am vergangenen Dienstag eine Klage gegen das Netzwerk erhoben.

Dies, weil die X-Nutzer über die Verwendung ihrer Daten für das KI-Training nicht vorab informiert und um Erlaubnis gefragt wurden. Diese Klage geht dem Datenschutz-Verein Noyb allerdings nicht weit genug, weil sie sich nur mit Nebenaspekten des Falls beschäftige.

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Max Schrems, der Vorsitzende von Noyb, sagte: «Unternehmen, die direkt mit Nutzern interagieren, müssen ihnen einfach eine Ja/Nein-Abfrage stellen, bevor sie ihre Daten verwenden. Sie tun dies regelmässig für viele andere Dinge, also wäre es definitiv auch für KI-Training möglich.»

«Dringlichkeitsverfahren» beantragt

Noyb habe ein «Dringlichkeitsverfahren» gemäss Artikel 66 DSGVO in Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Niederlande und Spanien beantragt. Dies in Anbetracht der Tatsache, dass X bereits damit begonnen habe, die Daten von Personen für seine KI-Technologie zu verarbeiten.

So eine Vorschrift erlaube es den Datenschutzbehörden, in solchen Situationen vorläufige Anordnungen zu treffen. Und gegebenenfalls eine EU-weite Entscheidung über den Europäischen Datenschutzausschuss zu treffen.

Elon Musk hat Twitter übernommen und umbenannt. - dpa

Die ungefragte Nutzung der X-Daten und die geänderte Datenschutz-Einstellungen waren vor zwei Wochen dem X-Nutzer @EasyBakedOven aufgefallen. Dabei war das Häkchen bei der Erlaubnis für Grok für alle automatisch gesetzt: Eine Erlaubnis, neben direkten Interaktionen mit dem Chatbot, um auch öffentliche X-Beiträge zu verwenden.

Die Einstellung kann nur in der Web-Version von X verändert werden, in der Smartphone-App wird sie aktuell gar nicht angezeigt. Das solle sich bald ändern, kündigte X an.

Meta schob Pläne auf – X setzt sie um

Meta hatte im Juni seine Pläne, öffentliche Beiträge von EU-Nutzern zum Training seiner KI-Modelle zu verwenden, auf unbestimmte Zeit aufgeschoben.

Zuvor war kritisiert worden, dass der Facebook-Konzern keine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer vorsah. Sondern lediglich die Möglichkeit, der Verwendung der Daten zu widersprechen. X geht nun so vor, wie Meta es vorhatte.

Grok soll mit anderen KI-Chatbots wie dem Vorreiter ChatGPT der Firma OpenAI oder Claude von Anthropic konkurrieren. Die Software wird nicht direkt bei X entwickelt, sondern der Firma xAI, die ebenfalls Musk gehört. Er kaufte Twitter im Herbst 2022 für rund 44 Milliarden Dollar und benannte den Dienst in X um.