BGH-Urteil zu Schadenersatzklage in Skandal um mangelhafte Silikonbrustimplantate

AFP
AFP

Deutschland,

Zehn Jahre nach dem Bekanntwerden des Skandals um mangelhafte Silikonbrustimplantate des französischen Herstellers PIP verkündet der Bundesgerichtshof am Donnerstag (11.00 Uhr) erneut ein Urteil zu einer Schadenersatzklage.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der BGH entschied zwar bereits im Juni 2017 in einem ersten Fall, dass der TÜV nicht haftet..

Die Klage der AOK Bayern richtet sich gegen den TÜV Rheinland, der am Zertifizierungsverfahren für die Silikonkissen beteiligt war. Die Krankenkasse übernahm die Kosten für Operationen betroffener Frauen und verlangt nun Schadenersatz. (Az. VII ZR 151/18)

Der BGH entschied zwar bereits im Juni 2017 in einem ersten Fall, dass der TÜV nicht haftet. In dem neuen Verfahren sieht der zuständige Senat dennoch Anlass zu einer neuen Prüfung, ob es im deutschen Recht eine Anspruchsgrundlage für die Schadenersatzklage gibt. Der Skandal um die Silikonbrustimplantate wurde im Jahr 2010 bekannt. Der französische Hersteller Poly Implants Prothèses (PIP) hatte über Jahre hunderttausende minderwertige Implantate vertrieben, die mit billigem Industriesilikon statt mit Spezialsilikon befüllt waren. Betroffenen Frauen wurde empfohlen, sich die Implantate entfernen zu lassen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Papst Franziskus
225 Interaktionen
Papst-Trauerfeier
Influencerin
12 Interaktionen
China

MEHR IN NEWS

Gazastreifen
Haus bombadiert
Iran Hafenanlage Explosion
Dutzende Verletzte
Söder Papst
3 Interaktionen
«Würdelos»
Napoleon Säbel
1 Interaktionen
Paris

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Florian Wirtz
Xhaka-Kollege
3 Interaktionen
Hamburg
2 Interaktionen
Leuna