Chemnitzer Tatverdächtige handelten laut Behörden nicht in Notwehr
Im Fall des im ostdeutschen Chemnitz durch Messerstiche getöteten Mannes schliessen die Behörden ein Handeln der beiden Tatverdächtigen zum Selbstschutz aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Tatverdächtigen im Fall der Chemnitzer (D) Messerstecherei handelten nicht in Notwehr.
- Die Messerstecherei zog am Montagabend Proteste in Chemnitz nach sich.
Die Staatsanwaltschaft hält im Fall der Messerstiche im ostdeutschen Chemnitz, bei welcher ein Mann getötet wurde, Selbstschutz der beiden Tatverdächtigen für ausgeschlossen.
«Nach dem bisherigen Erkenntnisstand bestand keine Notwehrlage für die beiden Täter», teilte eine Sprecherin heute Dienstag schriftlich mit. Der 35-Jährige Deutsche war am Sonntag durch Messerstiche so schwer verletzt worden, dass er kurze Zeit später im Krankenhaus starb. Gegen die beiden Tatverdächtigen aus Syrien und dem Irak wurde Haftbefehl erlassen. Ihnen wird gemeinschaftlicher Totschlag vorgeworfen.
Noch keine Details zum Tathergang
Details zum Tathergang, bei dem zwei weitere Deutsche zum Teil schwer verletzt wurden, gab die Staatsanwaltschaft nicht bekannt. Der Zwischenfall am Rande des Chemnitzer Stadtfestes hatte zu Ausschreitungen sowie Protestaktionen Rechtsextremer und Gegendemonstranten geführt.