Coronavirus: Ab heute gilt 2G-Regel auch im Europapark
Wegen des Coronavirus hat Baden-Württemberg die 2G-Alarmstufe ausgerufen. Demnach muss man nun auch für den Europapark-Besuch geimpft oder genesen sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Im deutschen Baden-Württemberg gilt seit heute Mittwoch die 2G-Regel.
- Damit muss man auch für den Besuch im Europapark geimpft oder genesen sein.
- Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen und Sonderfälle.
Wegen des Coronavirus führt das deutsche Bundesland Baden-Württemberg heute die 2G-Regel ein. Dies wirkt sich auch auf die Schweizer aus: Ungeimpfte oder nicht genesene Einkaufstouristen können nach dem Shoppen keinen Kaffee in der warmen Beiz geniessen.
Allerdings wird nicht nur der Restaurant-Besuch eingeschränkt: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss auch auf den Europapark verzichten.
Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen. Bis sieben Jahre müssen kein Zertifikat vorweisen. Auch müssen sie nicht getestet sein. Dasselbe gilt für Schüler.
Coronavirus: Schwangere müssen nicht geimpft sein
Zudem gibt es einige Sonderregelungen: Beispielsweise können Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, dennoch den Europapark besuchen. Sie müssen einfach einen ärztlichen Nachweis sowie einen negativen Antigen-Test vorlegen. Für Schwangere oder Stillende gelten dieselben Vorschriften.
Grund für die Einführung der 2G-Regel ist die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg. Am Montag landeten den zweiten Tag in Folge 390 Corona-Patienten auf der Intensivstation.