Ehemalige UBS Kadermitarbeiterin will Entschädigung
Die ehemalige UBS-Mitarbeiterin und «Whistleblowerin» Stéphanie Gibaud fordert eine Entschädigung für ein «zerstörtes Leben im Interesse der Allgemeinheit».
Das Wichtigste in Kürze
- Die Ex-UBS-Kadermitarbeiterin Stéphanie Gibaud fordert eine Entschädigung.
- Wegen ihrer Zusammenarbeit mit der Justiz habe sie «Unrecht erleiden müssen».
Die ehemalige französische UBS-Mitarbeiterin und «Whistleblowerin» Stéphanie Gibaud hat am Donnerstag vor einem Verwaltungsgericht eine Entschädigung in Höhe von 3,5 Millionen Euro für ein «zerstörtes Leben im Interesse der Allgemeinheit» verlangt. Wegen ihrer Zusammenarbeit mit der Justiz habe sie «Unrecht erleiden müssen», erklärte sie.
Die ehemalige UBS-Mitarbeiterin wehrte sich gegen die Weigerung der französischen Behörden, sie für ihre Zusammenarbeit mit dem Staat in den Jahren 2011 und 2012 zu entschädigen. Die Zusammenarbeit habe ihr Leben umgewälzt: «Ich habe meine Arbeit, mein Haus und die Obhut über meine Kinder verloren.» Hätte sie im Jahr 2008 Bankdokumente vernichtet, wie es ihr aufgetragen worden war, so hätte sie niemals mit der Justiz zusammengearbeitet und ihre Karriere fortgesetzt.
Gibaud habe damit im öffentlichen Interesse gehandelt, bekräftigte ihr Anwalt. Eine öffentliche Stelle hatte sich zwar dafür ausgesprochen, Gibaud einen offiziellen Status für ihre Kollaboration mit der Justiz zu verleihen. Allerdings sollte sie dafür eine Entschädigung von lediglich 2000 Euro erhalten. Eine Entscheidung soll Mitte November fallen.
Die UBS steht seit dem 8. Oktober in einem Prozess wegen Steuerbetrugs vor Gericht. Die Grossbank soll französische Kunden dazu angestiftet haben, mehr als zehn Milliarden Euro am Fiskus vorbei zu schmuggeln. Die UBS selbst spricht von «oft unbegründeten Vorwürfen». Die Anklage beruht teilweise auf Zeugnissen und Dokumenten von ehemaligen Mitarbeitenden, darunter von Gibaud.