Einheitliche Mindestgrösse für Polizisten ist diskriminierend
Die Vorgabe einer einheitlichen Mindestgrösse für männliche und weibliche Polizisten ist aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) diskriminierend. Das Urteil fällte der EuGH heute zu einem Fall aus Griechenland.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt über die Mindestgrösse bei Polizisten.
- Die Vorgabe einer Mindestgrösse von 1,70 Metern für alle Beamten scheitert.
- Die Begründung: Frauen seien von Natur aus oft kleiner als Männer.
In dem vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) behandelten Rechtsstreit geht es um eine Polizeianwärterin in Griechenland, die an der Vorgabe einer Mindestgrösse von 1,70 Metern für alle Beamten scheiterte. Sie klagte gegen die Ablehnung und argumentierte, die Vorschrift diskriminiere Frauen, weil diese von Natur aus oft kleiner seien als Männer.
Das sah der EuGH genauso. Es handele sich um eine «mittelbare Diskriminierung», da sie viel mehr Frauen als Männer benachteilige, erklärten die Luxemburger Richter. Diese «mittelbare Diskriminierung» ist nach Angaben des Gerichts nicht in jedem Fall verboten. Doch müssten zwei Voraussetzungen erfüllt sein: ein rechtmässiges Ziel, etwa das Funktionieren der Polizei. Ausserdem müssen die Mittel zum Erreichen des Ziels angemessen sein. Dies müssten nationale Gerichte prüfen.