Europapark: Welche Dokumente muss man bei der Ankunft vorweisen?
Der Europapark hat wieder geöffnet. Wer weder geimpft noch genesen ist, darf jedoch nicht vergessen, einen Corona-Test zu machen und das Ergebnis mitzubringen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Europapark hat seine Tore wieder für Besucher geöffnet.
- Diese müssen jedoch nachweisen, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind.
- Ein negatives Corona-Testresultat darf nicht älter sein als 24 Stunden.
Die Sommerferien nahen, und viele Schweizerinnen und Schweizer planen einen Ausflug in den Europapark. Wer in den Park will, muss jedoch vier wichtige Sachen im Gepäck haben: Einen Berechtigungsnachweis, ein Ticket (respektive die Bestätigung der Ticketumwandlung), einen Lichtbildausweis sowie eine medizinische Maske.
Berechtigt ist, wer nachweisen kann, dass er entweder negativ auf das Coronavirus getestet, geimpft oder genesen ist. Dies schreibt der Europapark auf seiner Webseite.
Negativer Test als Berechtigungsnachweis
Ein negatives Test-Ergebnis wird jedoch nur akzeptiert, wenn der PCR- oder Schnelltest von einer offiziellen Teststelle stammt. Zudem darf er nicht älter sein als 24 Stunden. Auch Kinder ab sechs Jahren müssen negativ getestet sein.
Es gibt zwar vor Ort die Möglichkeit, einen Test zu machen. Diese sollte jedoch nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden, da die Kapazität sehr begrenzt ist. Im Ausland lebende Europapark-Besucher müssen für den Test eine Gebühr zahlen.
Geimpfte können ihren offiziellen Impfpass oder in der App einen digitalen Nachweis zeigen. Der Berechtigungsnachweis von Genesenen besteht aus dem positiven PCR-Labortestergebnis. Dieses darf höchstens 28 Tage alt sein. Ist es jedoch älter als sechs Monate, ist zudem das Vorweisen des Impfnachweises erforderlich.