Frankreich verhängt Einreiseverbot gegen Bin-Laden-Sohn

Omar bin Laden, Sohn von Osama bin Laden, darf nicht mehr nach Frankreich einreisen.

Omar bin Laden bei einem Interview im Jahr 2008. (Archivbild) - Keystone

Frankreich hat ein Einreiseverbot gegen einen bereits ausgewiesenen Sohn des 2011 getöteten Terroristenchef Osama bin Laden verhängt. Die Justiz habe die Rechtmässigkeit dieser Entscheidung bestätigt, die im Interesse der nationalen Sicherheit getroffen worden sei. Dies teilte Frankreichs Innenminister Bruno Retailleau mit.

Omar bin Laden habe 2023 anlässlich des Todestages seines Vaters in sozialen Netzwerken Äusserungen begrüsst, die auf eine Verherrlichung des Terrorismus hindeuteten. Darauf habe der Präfekt eine Ausreiseverfügung erlassen und die Ausreise des heute 43-Jährigen erwirkt. Das nun vom Gericht bestätigte Einreiseverbot stelle sicher, dass er nicht aus irgendeinem Grund nach Frankreich zurückkehren könne, sagte der Innenminister.

In Frankreich mit Malerei beschäftigt

Der Bin-Laden-Sohn hielt sich seit 2018 legal in Frankreich auf. Er lebte mit seiner britischen Ehefrau in der Normandie. Dort habe er sich zuletzt mit Malerei beschäftigt, berichtete der Sender BFMTV.

Gegen seine Ausweisung sei Omar bin Laden juristisch vorgegangen, habe Frankreich aber 2023 selber verlassen und sich in Katar niedergelassen. Bei den Behörden habe der Sohn betont, schon vor vielen Jahren Abstand zu der von seinem Vater gegründeten und angeführten Terrororganisation Al-Kaida genommen zu haben. Er ist eines der zahlreichen Kinder des ehemaligen Terroristenchefs.