Französischer Serienmörder gesteht Verwicklung in Kindesentführung
17 Jahre nach dem Verschwinden eines neun Jahre alten Mädchens hat der französische Serienmörder Michel Fourniret seine Verwicklung in den Fall gestanden. Dies teilte die Staatsanwaltschaft in Paris am Samstag mit. Details wurden zunächst nicht bekannt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein französischer Serienmörder gestand seine Verwicklung in eine Kindesentführung.
- Der Fall liegt 17 Jahre zurück, das entführte Mädchen war damals neun Jahre alt.
Fourniret war im November im Fall der verschwundenen Estelle Mouzin wegen «Entführung und Freiheitsberaubung mit Todesfolge» angeklagt worden.
Wenige Tage zuvor hatte die Ex-Frau Fournirets, Monique Olivier, das Alibi ihres Mannes widerrufen. Fourniret hatte lange Zeit versichert, mit dem Fall Estelle Mouzin nichts zu tun zu haben.
Sie war am 9. Januar 2003 in Guermantes im Grossraum Paris auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Ihre Leiche wurde nie gefunden, zahlreiche von den Ermittlern untersuchte Spuren führten ins Leere.
In dem Fall hatte die Polizei erstmals 2006 gegen Fourniret ermittelt, nachdem ein Foto von ihr auf seinem Computer gefunden worden war. Zudem war ein weisser Lieferwagen am Ort der Entführung gesehen worden, der dem Wagen Fournirets ähnelte.
Doch 2007 wurde Fourniret entlastet. Bei der Untersuchung von tausenden Haaren aus dem Auto Fournirets wurden sechs Jahre später keine DNA-Spuren des Mädchens gefunden.
Ex-Frau half Serienmörder
Spekulationen über seine Verwicklung wurden durch eine Anhörung Fournirets im Jahr 2018 wiederbelebt, in der es um zwei andere Mordfälle in den Jahren 1988 und 1990 ging.
Damals sagte Fourniret aus, das Verschwinden von Estelle Mouzin sei ein Thema, das untersucht werden müsse, und deutete an, er fühle sich «übel» in der Angelegenheit.
Fourniret sitzt in Frankreich eine lebenslange Haftstrafe ab. Nach Gerichtsurteilen von 2018 und 2008 hat er mindestens acht Frauen und Mädchen vergewaltigt und ermordet. Seine Ex-Frau half ihm bei der «Jagd auf Jungfrauen» und wurde ebenfalls zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt.