Mitschülerin aus Mordlust erstochen – Jugendstrafe rechtskräftig
Der Mörder von Keira (14) war nur ein Jahr älter als sie. Rund eineinhalb Jahre nach der Tat wird der Junge rechtskräftig zu neun Jahren Haft verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 15-Jähriger hat im März 2018 die 14-jährige Keira erstochen.
- Er wurde – unter Berücksichtigung des Jugendstrafrechts – zu neun Jahren Haft verurteilt.
Die 14-jährige Keira aus Berlin wurde im März 2018 in Alt-Hohenschönhausen (D) von einem Mitschüler erstochen. Nun ist der junge Täter rechtskräftig verurteilt.
Der Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die verhängte Haftstrafe von neun Jahren bestätigt. Dies teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Viel mehr sei nach Jugendstrafrecht auch nicht möglich gewesen.
Das Berliner Landgericht war zu der Überzeugung gelangt, dass der Jugendliche «aus reiner Mordlust» gehandelt hatte. «Es ist ihm nur darum gegangen, einen Menschen zu töten», hiess es in dem Urteil von November 2018. Diese Annahme bewerteten die BGH-Richter als rechtsfehlerfrei.
Mord in Alt-Hohenschönhausen
Dem Berliner Urteil zufolge hatte der 15-jährige Schüler 23 Mal auf das Mädchen eingestochen. Er habe sehen wollen, ob er das Töten eines Menschen aushält.
Wahrscheinlich war er mit Keira, die in ihn verliebt war, zum Hausaufgabenmachen verabredet. Die Mutter fand ihre Tochter später geknebelt und blutüberströmt in der Wohnung. Die Ärzte konnten nichts mehr tun.