RWE darf Strom-Liefervertrag mit Uniper nicht kündigen

Obwohl RWE seit rund sieben Jahren auf Stromlieferungen aus dem Steinkohlekraftwerk Datteln wartet, kommt der Energiekonzern nicht aus den Verträgen heraus. Wie begründet dies das Essener Landgericht?

Das Steinkohlekraftwerk Datteln ist immer noch nicht ganz fertig gebaut. - DPA

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Deutsche Energiekonzern RWE wartet seit 2011 auf Strom des Steinkohlekraftwerks Datteln.
  • Laut dem Essener Landgericht darf RWE die Verträge aber nicht künden.
  • Die RWE sei ein erfahrener Konzern, der Verluste einkalkulieren müsse.

Der Energiekonzern RWE darf geschlossene Lieferverträge für Strom aus dem Steinkohlekraftwerk des Konkurrenten Uniper in Datteln nicht kündigen. Das hat das Essener Landgericht am Montag entschieden. Die seit 2011 immer wieder verzögerte Inbetriebnahme des Kraftwerks stellt laut dem Urteil keinen Kündigungsgrund dar. RWE kündigte an, «sehr wahrscheinlich» in Berufung zu gehen.

RWE hatte die Lieferverträge 2016 gekündigt, weil das Kraftwerk Datteln 4 noch immer nicht am Netz ist. Ursprünglich war sein Start für 2011 geplant gewesen. Ausserdem seien die Abnahmevereinbarungen unter ganz anderen Voraussetzungen geschlossen worden. Inzwischen hätten sich die Grosshandelspreise für Strom deutlich verändert.

Laut dem Gericht greift diese Begründung nicht. RWE sei in der Lage, das Risiko schwankender Strompreise zu überblicken, hiess es in dem Urteil. Schliesslich handle es sich um einen erfahrenen Kraftwerksbauer und -betreiber. «RWE hat das Risiko von Veränderungen zu tragen», erklärte Banke. Dabei müssten auch Verluste einkalkuliert werden. Das Festhalten an den Lieferverträgen sei zumutbar.

RWE hatte mit Uniper vereinbart, mehr als ein Drittel der Strommenge aus dem neuen Kraftwerk abzunehmen. Das hat laut Urteil nun weiterhin Bestand. «Der Vertrag über Stromlieferungen aus Datteln besteht fort und ist durch die Kündigungsschreiben von RWE nicht beendet.» RWE erklärte, so könne das Urteil keinen Bestand haben. Aus RWE-Sicht seien wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt worden.