Transplantationsmediziner fordert nach Freispruch rund 1,2 Millionen Euro

Nach seinem Freispruch im Strafprozess um mutmassliche Manipulationen bei der Vergabe von Spenderorganen hat der Göttinger Transplantationsmediziner Aiman O. das Land Niedersachsen auf Schadenersatz verklagt.

Ein Organspenderausweis. - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Früherer Göttinger Arzt will Schadenersatz von Land Niedersachsen.

Nach Angaben des Braunschweiger Landgerichts vom Dienstag fordert er in einem dort anhängigen Zivilverfahren rund 1,2 Millionen Euro. Das Land bestreitet demnach, dass die Forderungen des Mediziners berechtigt sind.

Am Freitag soll es nach Gerichtsangaben einen ersten sogenannten Güte- und Verhandlungstermin geben. O. war bei Ermittlungen zum sogenannten Organspendeskandal 2013 zunächst wegen des Verdachts auf Korruptionsdelikte für rund elf Monate in Untersuchungshaft genommen worden. Er kam erst frei, als er eine Kaution stellte.

Später wurde der frühere leitende Oberarzt der unter anderem für Transplantationen zuständigen Abteilung der Universitätsklinik in Göttingen dann wegen versuchten Totschlags angeklagt und vor Gericht gestellt. Das Landgericht in Göttingen sprach ihn 2015 frei. Auch der Bundesgerichtshof sah später kein strafrechtlich relevantes Verhalten. Das Urteil ist seit 2017 rechtskräftig.

Nach Angaben des Braunschweiger Gerichts fordert O. nun unter anderem Ersatz für Zinseinnahmen, die ihm entgingen, weil er die Kaution in Höhe von 500.000 Euro stellen musste. Zudem macht er Verdienstausfälle geltend, weil er eine Arztstelle in Jordanien nicht habe antreten können, die ihm 50.000 Dollar pro Monat - nach aktuellem Wechselkurs fast 45.000 Euro - eingebracht hätte.

Auch möchte er Ersatz für die Kosten einer Verfassungsbeschwerde. Das Land hält die Forderungen Laut Landgericht für unberechtigt. Es bezweifelt, dass der Mediziner in dem Krankenhaus angestellt worden wäre und ein Gehalt in der genannten Höhe erhalten hätte. Auch den Zinsschaden und die Forderungen nach Kostenersatz für juristische Verfahren erkennt Niedersachsen demnach nicht an.

Beim damaligen Organspendeskandal ging es darum, dass Patienten durch die Meldung von falschen Informationen an die europaweite Koordinierungsstelle Eurotransplant bei der Vergabe von knappen Spenderorganen bevorzugt wurden. Konkret ging es um Angaben, wie lange von O. behandelte Alkoholiker bereits «trocken» waren. Nach dem Skandal brachen die Organspenderzahlen ein.