Zweites Musterverfahren gegen VW 2019 wieder im Gespräch

Seit September werden in Braunschweig die Klagen von VW-Anlegern gesammelt verhandelt. Porsche-Aktionäre wollen nun auch ein Musterverfahren.

Ein zweites Musterverfahren könnte 2019 in Stuttgart zustande kommen. Die Akten stapeln sich. (Sybolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein zweites Musterverfahren zum VW-Skandal ist möglich. Ein neuer Richter ist im Vorsitz.
  • Die Porsche SE möchte in Stuttgart ein eigenes Verfahren.

Der juristische Streit um ein mögliches zweites Kapitalanleger-Musterverfahren zum VW-Dieselskandal kommt im neuen Jahr wieder in Bewegung. Anfang Februar will sich das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart noch einmal im Detail mit der Frage befassen, ob die Rolle der VW-Dachgesellschaft Porsche SE nicht vielleicht doch in einem eigenen Verfahren in der baden-württembergischen Landeshauptstadt beleuchtet werden muss und nicht nur am Rande des grossen Musterverfahrens gegen die Volkswagen AG, das im September in Braunschweig begonnen hat.

Bislang hatten sich die zuständige OLG-Richter eher skeptisch gezeigt und in einem sogenannten Hinweisbeschluss auch ausführlich dargelegt, warum sie Braunschweig für zuständig halten. Die Porsche SE zählt dort ebenfalls zu den Beklagten, spielt aber nur nebenbei eine Rolle.

Neuer Richter, neues Glück?

Nun jedoch hat die 20. Zivilkammer in Stuttgart – nachdem ein anderer Richter dort den Vorsitz übernommen hat – einen Termin für eine mündliche Verhandlung zu dem Thema angesetzt. Dass sie ihre Meinung womöglich geändert hat und nun doch eher dazu tendiert, die Fälle in Stuttgart zu bündeln, so wie sich das auch die Kläger wünschen, lasse sich daraus aber noch nicht ableiten, hiess es.

Die Porsche SE (PSE), die von den Familien Porsche und Piëch kontrolliert wird, hält die Mehrheit der Stimmrechte an der Volkswagen AG und verdient mit den Anteilen auch im Wesentlichen ihr Geld. Der Vorwurf der Anleger ist der gleiche wie bei VW: Die Holding soll sie zu spät über die Folgen des Dieselskandals informiert und damit gegen kapitalmarktrechtliche Veröffentlichungspflichten verstossen haben. Die PSE weist die Vorwürfe ebenso wie VW zurück.